Richter setzt schlagwütigen Speyerer auf Zwangs-Entzug

Richter setzt schlagwütigen Speyerer auf Zwangs-Entzug

Von Andreas Klamm

Speyer. – Wegen schwerer Körperverletzung wurde gestern ein 34-jähriger Mann aus Speyer vor dem Amtsgericht zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur fünfjährigen Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte muss auf richterliche Anordnung zur Entziehungskur. Richter Hans Werner Boltz hat das höchste Maß einer Bewährung auferlegt. Der Mann ist bereits mehrfach vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Bernd Vetter hatte wegen gefährlicher Körperverletzung ein Jahr Freiheitsentzug ohne Bewährung gefordert. Der Angeklagte ist polizeibekannt und hat ein langes Vorstrafen-Register, das fast komplett im Zusammenhang mit dem übermäßigen Konsum von Alkohol steht. Er ist bereits seit Jahren Alkohol-abhängig und als „Schläger“ nicht unbekannt. Bereits 1993 war der 34-Jährige wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Der Täter war bei seiner neuerlichen Tat brutal vorgegangen. Mit einem schwarzen, länglichen Gegenstand hatte er einer ebenfalls aus Speyer stammenden 16-jährigen Schülerin ohne Anlass und Vorwarnung ins Gesicht geschlagen. Dabei platzte der jungen Frau die Lippe auf und ein Schneidezahn brach ab. Das Opfer musste ins Krankenhaus, da nicht klar war, ob die Platzwunde genäht werden muss.

Die Schülerin war mit drei weiteren Bekannten auf dem Fahrrad vor dem Bahnhof unterwegs gewesen, als der Mann sie plötzlich attackierte.

Der Angeklagte, der in Begleitung seiner Bewährungshelferin erschienen war, zeigte in der Verhandlung keine Reue und entschuldigte sich bei seinem Opfer nicht. Er stritt die Tat nicht ab, sondern erklärte, er habe nicht die Schülerin schlagen wollen, sondern einen anderen, jungen Mann, der ihn angeblich bedroht hätte. Außerdem habe er nicht mit einem Gegenstand, sondern „nur“ mit seiner Hand geschlagen. Es handele sich um einen „Unfall“.

Die Version, dass es sich bei dem Angriff nur um ein „Versehen“ handle, konnte er weder dem Richter noch dem Staatsanwalt glaubhaft vermitteln.

Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Schlagwerkzeug möglicherweise um eine später in der Nähe des Tatorts sichergestellte schwarze Luftpumpe handeln könnte.

Das Opfer und drei weitere Zeugen waren sich sicher, daß der Täter nicht nur mit seiner Hand zum Schlag ausholte.

Die Aussagen der vier Zeugen sprachen allerdings eindeutig dafür, dass der Angeklagte mit 2,15 Promille Alkohol im Blut eine Halluzination gehabt haben muss.

Denn in der Nähe des Tatorts, war keiner, der den Angeklagten bedrohen oder angreifen wollte, so dass dieser sich hätte verteidigen müssen. Der Tat des Vorbestraften war kein Ereignis vorrangegangen.

Richter Boltz billigte dem Angeklagten aufgrund des hohen Blut-Alkohol-Spiegels eine verminderte Schuldfähigkeit zu, die zur Abmilderung der Strafe führte. Auf Weisung des Richters muss der Angeklagte jedoch zur Alkohol-Entzugs-Therapie. Er muss außerdem 1000 Mark Geldbuße und die Kosten des Verfahrens zahlen.

Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 13. Dezember 2001
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007

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