Internet-Sicherheit: Bundesregierung entscheidet sich für Löschen statt Sperren
Bürger-Prosteste mit Wirkung – Rund 134.000 Menschen unterzeichneten Petition gegen Internet-Sperren und forderten die Löschung von illegalen Inhalten im Internet – Zugangserschwerungsgesetz wird durch neue gesetzliche Regelung abgelöst
Von Andreas Klamm – Sabaot
Berlin. 12. Mai 2011. Kinder-Pornografische Inhalte sollten nicht im Internet verfügbar sein – dauerhaft und wirksam. Hier dürften sich die politischen Vertreter der deutschen Bundesregierung und engagierte Menschen in Deutschland für ein freies Internet einig sein. Mehrere Monate wurde über den Weg für mehr Sicherheit im Internet in Deutschland intensiv debattiert. Rund 134.000 Menschen sprachen sich in einer öffentlichen Petition gegen die geplanten Internet-Sperren aus, die nur einen sogenannten Scheuklappen-Effekt dargestellt hätten und forderten “Löschen statt Sperren.” Am 22. April 2009 reichte Franziska Heine aus Schwerin die Petition mit dem Titel “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” beim Deutschen Bundestag ein. In der Petition forderte die Mediengestalterin mit weiteren 134.000 Unterstützern von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Dr. med. Ursula von der Leyen (CDU) auf eine geplante Regelung zur Sperrung von Inhalten im Internet in Deutschland zu verzichten und statt dessen die illegalen kinderpornografischen Inhalte aus dem Internet zu löschen. Das Engagement von Franziska Heine, die in Berlin für ein Telekommunikations-Unternehmen tätig ist, wurde mehrfach als ein Musterbeispiel für demokratisches Handeln mit den Mitteln des Internets bewertet.
In Deutschland wurde die mögliche Vorgehensweise gegen solche Inhalte im Internet mit dem Zugangserschwerungsgesetz geregelt. Das Bundeskabinett hat deshalb einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Die Bundesregierung setzt sich jetzt für das Löschen von Internet-Seiten mit Kinder-Pornografischen Inhalten ein. Die Seiten werden jetzt nicht nur gesperrt, sondern gelöscht.
Bereits seit mehr als einem Jahr werden kinderpornografische Seiten nicht gesperrt, sondern ausschließlich gelöscht. Bundeskriminalamt und die Polizeibehörden der Länder arbeiteten dabei mit ausländischen Behörden und Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft zusammen. Die Bundesregierung blickt jetzt auf eine positive Bilanz. Man habe viel erreicht. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle konnten die Inhalte in kurzer Zeit vollständig aus dem Netz entfernt werden.
Der Einsatz von Internetsperren sei deshalb nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage für das Sperren kinderpornografischer Seiten ist das so genannte Zugangserschwerungsgesetz. Es war Anfang 2010 in Kraft getreten. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf soll dieses Gesetz aufheben.
Internetsperren waren umstritten
Die Fachleute waren sich uneins, so meldet jetzt die Bundesregierung, auch in Internet-Foren war viel darüber diskutiert worden: Reicht es aus, wenn der Staat das Löschen kinderpornografischer Seiten verlangen kann? Oder muss es zusätzlich die Möglichkeit zu Sperren geben, also zum Blockieren des Zugriffs auf solche Seiten?
Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen wurde im Koalitionsvertrag 2009 vereinbart, kinderpornografische Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Nach einem Jahr sollte der Erfolg dieses Vorgehens überprüft werden. Positive Ergebnisse liegen nun vor. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf stellt sicher, dass Seiten mit Kinder-pornografischen Inhalten in Zukunft gelöscht und nicht gesperrt werden.
Für ihr Wirken für Demokratie, Freiheit, Pressefreiheit , gegen Zensur und für Sicherheit im Internet wurde die in Berlin lebendende Franziska Heine beim Bundespräsidenten für ihr vorbildliches Wirken und Engagement für die Verleihung des Bundesverdienst-Kreuzes vorgeschlagen.