Gerichts-Urteil: NPD denkt über die Einführung der Todesstrafe in Deutschland nach

Gerichts-Urteil: NPD denkt über die Einführung der Todesstrafe in Deutschland nach

NPD: “Statt Todesstrafe 3000 Euro Schadensersatz für den Kindermörder Gäfgen” – Darf ein Rechtsstaat Menschen quälen und foltern ? – NPD kritisiert Gerichts-Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Landgerichts in Frankfurt am Main – Kritiker: Eine starke totalitäre Diktatur in Deutschland kann Menschen nicht vor Gewalt-Verbrechen schützen

Berlin. 5. August 2011. Das Gerichtsurteil des Landgerichtes in Frankfurt am Main in Bezug auf eine Entschädigung zum des Kindes-Mordes beschuldigten Markus Gäfgen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Die NPD sympathisiert mit dem Gedanken die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen, teilte die NPD in einer Pressemitteilung mit dem Titel “Statt Todesstrafe 3000 Euro Schadensersatz für Kindermörder Gäfgen” mit. In der öffentlichen Diskussion geht es um die wichtige Frage, ob in Deutschland Menschen gefoltert und gequält werden dürfen, um Menschen zur Abgabe eines Geständnisses zu bewegen oder notfalls mittels Gewalt ein Geständnis zu erzwingen von Menschen, die einer Strafttat beschuldigt werden oder in irgendeiner Weise als verdächtig gelten.

Erst vor rund 60 Jahren wurde die Todesstrafe in West-Deutschland mit dem Grundgesetz von 1949, genauer mit dem Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe am 20. Januar 1951 abgeschafft. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR), das meint Ost-Deutschland, hat die Todesstrafe erst vor rund 20 Jahren in Deutschland am 17. Juli 1987 abgeschafft (vergleiche Wikipedia , http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Deutschland ). Nach offizieller Statistik wurden in Deutschland innerhalb von 12 Jahren, in den Jahren 1933 bis 1945 insgesamt 16.560 Todesurteile gefällt. Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) werden noch heute kritisch betrachtet, wenn es um die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Menschen geht, deren Unschuld erst durch mögliche spätere Beweise festgestellt wird.

Der Mord an einem Kind und an einem Menschen ist ohne Zweifel als eines der schlimmsten Verbrechen in Deutschland zu werten. Doch in dem Urteil des Gerichtes ging es nicht um eine gerichtliche Entscheidung in Bezug zur Schuldfrage eines des Kindes-Mordes beschuldigten Täters. Es ging vielmehr um die Frage, wie Polizei und Sicherheits-Behörden in Deutschland zu den Erkenntnissen zur Überführung eines möglichen Täters gelangt sind. Es ging auch um die Frage ob Polizei und Sicherheits-Behörden in Deutschland tatsächlich alle Mittel, auch Gewalt und Folter gegen Menschen in Deutschland einsetzen sollten, die im Verdacht stehen eine Straftat oder eine schwere Straftat begangen zu haben. Die Erfahrungen aus den Jahren 1933 bis 1945 belegen in der deutschen Geschichte, dass es möglich ist, von allen Menschen jede Form des Geständnisses zu erzwingen, wenn Menschen nur lange genug gedmügt, gequält und gefoltert werden. Deutschland hat offiziell ein Verbot der Folter von Menschen in Deutsschland in der UN-Anti-Folter-Konvention ratifiziert.

Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller wertet Landgerichtsurteil als „Perversion des Rechtsstaates“. Als Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, das dem Kindermörder Markus Gäfgen einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro zugesprochen hatte, erhielt die NPD-Fraktion zahlreiche empörte Zuschriften und Anrufe, lässt der rechtsextreme Politiker mitteilen.
Zu dem Gäfgen-Urteil erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller: „Das Frankfurter Urteil stellt eine unerträgliche Perversion des Rechtsstaates dar. Darin stimme ich dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann ausdrücklich zu. Es ist nicht zu fassen: Da wird einem verurteilten Kindermörder wegen der Androhung von Folter aufgrund seiner Weigerung den Aufenthaltsort seines Opfers anzugeben, auf Kosten des Steuerzahlers eine Entschädigung zugesprochen.

Anders als in vielen Medien dargestellt, gab es auch keinen absolut zwingenden Grund für diese Entscheidung der Richter. Ein anderslautendes Urteil wäre mitnichten eine Legitimation von Folter durch Polizeibehörden. Darüber hatte das Landgericht nicht zu befinden, weil über dieses Problem bereits im Verfahren gegen die beiden Polizeibeamten entschieden wurde. Es gibt keinen Automatismus zwischen der Ablehnung von Folter und einem Schadensersatzanspruch.”

Der NPD-Sprecher ergänzte, mit dem Urteil sei wieder einmal die Ideologie der Menschenrechte auf eine vollkommen absurde Spitze getrieben. Grundlage für die Frankfurter Entscheidung sei erneut die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der bereits in der Vergangenheit durch fragwürdige Entscheidungen aufgefallen sein soll, so beispielsweise in der Frage der Zulässigkeit der deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern.

“Ich fordere die Staatsanwaltschaft auf, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Frankfurter Richterspruch darf nicht das letzte Wort in diesem Fall sein.“, so der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller.

Schutz vor gefährlichen Straftätern

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte in seinem Urteil nicht darüber zu entscheiden, wie Menschen in Deutschland vor gefährlichen Straftätern geschützt werden können, sondern vielmehr ging es um die Frage, ob ein Rechtsstaat, Gewalt, Folter und notfalls auch Verbrechen anwenden darf, um Menschen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, einer Straftat zu überführen, notfalls mit allen Mitteln der Gewalt und Folter. Angesichts einer wachsenden Zahl von schwersten Verbrechen ist der Wunsch vieler Menschen verständlich vor gefährlichen Straftäter geschützt zu werden. Die Frage ist mit welchen Mitteln ein Rechtsstaat die Menschen eines Landes vor Gewalt-Verbrechen schützen und verteidigen will. Ist es möglich mit Verbrechen, Gewalt und Folter die Menschen eines Landes vor Gewalt und Verbrechen zu schützen oder würde sich der Staat mit der Anwendung von Folter, Gewalt, Verbrechen, der Demütigung und Erniedrigung von Menschen, die im Verdacht stehen eine Straftat begangen haben, sich auf eine Stufe mit Gewalt-Verbrechern stellen ? Sollte aus einer geltenden Unschulds-Vermutung solange die Schuld nicht eindeutig öffentlich vor Gericht bewiesen ist eine Schuld-Vermutung für 82 Millionen Menschen in Deutschland gelten, wobei jeder einzelne Mensch in einem öffentlichen Gerichtsverfahren die Beweise für seine Unschuld zu erbringen hat?

Die finstere und dunkle Geschichte Deutschlands in den Jahren 1933 bis 1945 belegt eindrucksvoll, dass es Polizei und Sicherheitsbehörden in Deutschland mit recht einfachen Mitteln möglich ist, wenn nur lange genug Menschen, gefoltert und in Angst und Schrecken versetzt werden, nahezu jede Form eines Geständnisses auch von nachweisbar nicht schuldigen Menschen, zu erzwingen. Die Entscheidung der Polizei-Beamten, die den Straftäter gefoltert haben oder diesem Folter angedroht haben, um das Leben eines Kindes zu retten, als es leider schon zu spät war, mag menschlich auf den ersten Blick sehr gut zu verstehen sein.

Dennoch gilt es auch für Staat, Gerichte, Polizei, Sicherheits-Behörden und die Gesellschaft in Deutschland zu prüfen, ob aus vermeintlichen Sicherheitsgründen, die Tat eines oder mehrerer Straftäter es rechtfertigen könnte, rund 82 Millionen Menschen in Deutschland den Schutz vor staatlicher Folter, Gewalt, Verbrechen und Unterdrückung abzusprechen. Es gilt auch kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, ob Deutschland als Rechtsstaat sich von Grundrechten, Menschenrechten und Demokratie abwenden will, um in einem totalitären System, wie in den Jahren 1933 bis 1945, die totale Staatssicherheit herzustellen. Ist Deutschland rund sechzig bis zwanzig Jahre nach der Abschaffung der Todesstrafe tatsächlich erneut dazu bereit Gewalt, Verbrechen und gegebenenfalls auch die Ermordung von unschuldigen Menschen wieder einzuführen, um ein neuen totalitären starken Staat in Deutschland zu schaffen ?

Sollte die Gesellschaft dies wünschen, bedeutet die Wiedereinführung des totalitären starken Staates, wie dieser in den Jahren 1933 bis 1945 unter Reichsführer und Kanzler Adolf Hitler in Deutschland bestanden hat, den Verlust aller Grundrechte, Grund-Freiheiten und das Scheitern der Demokratie als Staats- und Regierungsform. Vielleicht würde ein starker totalitärer Staat wie in den Jahren 1933 bis 1945 einzelne Täter oder Gruppen-Täter abschrecken, doch können Staats-Terror und eine gut organisierte staatliche Vernichtungs-Maschine den Menschen in Deutschland tatsächlich auch die Sicherheit vor Gewalt, Verbrechen und Tod schenken, auf die eine Vielzahl von Menschen hoffen? Im Holocaust in den Jahren 1933 bis 1945 wurden mehr als sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland ermordet und in der Folge des Zweiten Weltkrieges gibt es mehr als 55 Millionen Menschen zu beklagen, die im Weltkrieg getötet wurden.

Angesichts der dramatischen Zahlen von ermordeten Menschen in Deutschland innerhalb eines Zeitraumes von nur 12 Jahren, ist es verständlich, dass Kritiker einer starken totalitären Diktatur in Deutschland ihre Stimme für Demokratie, Grundrechte, Grund-Freiheiten und Menschenrechte erheben und sich gegen die Wieder-Einführung von Folter, staatlicher Gewalt und der Todesstrafe in Deutschland auszusprechen, weil Gewalt mit Gewalt und das Böse mit dem Bösen nicht erfolgreich überwunden werden können.

Vielleicht sind die Richter am Landgericht Frankfurt am Main weise und haben erkannt, dass mit neuer Gewalt und Verbrechen, Gewalt und Verbrechen nicht überwunden werden können und mit Gewalt die Zirkel der Gewalt nicht überwunden oder beendet werden können. Als von Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 eine in Worte kaum zu beschreibende Gewalt in alle Welt in Form des Zweiten Weltkrieges ausging, fügten die Alliierten Streitkräfte Deutschland jede Menge von Gewalt in Form einer kaum meßbaren Bombenlast zu, um Gewalt und Verbrechen in Deutschland und in der Welt zu beenden. Die Hoffnungen und Rechnungen der Alliierten Siegermächte gingen nicht auf. 1945 lagen zahlreiche Teile von Deutschland in der Folge der abgeworfenen Bombenlast in Trümmern, Schutt und Asche. Nach den Bomben kam in Deutschland die Hungersnot und die Menschen, die nicht durch die Bomben der Alliierten Siegermächte getötet wurden, starben an den schrecklichen Folgen schwerster Hungersnöte in Deutschland und in Europa. Bis heute gibt es zwischen den Alliierten Streitkräften und Deutschland keinen Friedensvertrag, während Japan einen Friedensvertrag mit den Alliierten Streitkräften (vergleiche Friedens-Vertrag zwischen den Alliierten Streitkräften und Japan, http://www.vcn.bc.ca/alpha/learn/SanFran.htm) unterzeichnet und besiegelt hat. Die Tatsache, dass es zwischen den Alliierten Siegermächten und Deutschland keinen Friedensvertrag gibt, bekräftigt die These, dass mit Gewalt, Gewalt nicht beendet werden kann und mit Gewalt das Ziel Frieden und Gerechtigkeit nach Deutschland und in die Welt zu bringen, nicht erreichbar ist.

Vielleicht hat die Erkenntnis, dass Gewalt nicht mit Gewalt zu beenden ist, viele Menschen und die Gesellschaft in Deutschland rund 66 Jahre nach dem Waffenstillstand mit den Alliierten Streitkräften nachdenklich gestimmt in ihrer Suche nach Sicherheit, Freiheit, Schutz, Geborgenheit, Grundfreiheiten, Grundrechten, Menschenrechten, Menschlichkeit, Frieden, Glück, Liebe, Erfolg und Demokratie.
Vielleicht gibt es auch in Deutschland Menschen, denen die Weisheit von Gott dem HERRN geschenkt wurde und die die Wahrheit kennen, dass das Böse nicht mit dem Bösen zu besiegen ist, wie in der Jahreslosung für das Jahr 2011 geschrieben steht: “Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Römer-Brief 12,21, Neues Testament).

Wenn das Böse nicht mit dem Bösen zu überwinden ist, so erlaubt diese von Gott dem HERRN geschenkte Erkenntnis die logische Schlussfolgerung, dass Menschen, die das Gute wünschen, auch gute Werke, das meint das Gute, tun sollten und der Gerechtigkeit und dem Frieden auch in Deutschland eine Chance geben sollten, damit wie in Psalm 85 geschrieben steht: “…dass Gerechtigkeit und Friede sich küssen” auch in Deutschland. Andreas Klamm Sabaot

Gerichts-Urteil: NPD denkt über die Einführung der Todesstrafe in Deutschland nach

Gerichts-Urteil: NPD denkt über die Einführung der Todesstrafe in Deutschland nach

NPD: “Statt Todesstrafe 3000 Euro Schadensersatz für den Kindermörder Gäfgen” – Darf ein Rechtsstaat Menschen quälen und foltern ? – NPD kritisiert Gerichts-Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Landgerichts in Frankfurt am Main – Kritiker: Eine starke totalitäre Diktatur in Deutschland kann Menschen nicht vor Gewalt-Verbrechen schützen

Berlin. 5. August 2011. Das Gerichtsurteil des Landgerichtes in Frankfurt am Main in Bezug auf eine Entschädigung zum des Kindes-Mordes beschuldigten Markus Gäfgen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Die NPD sympathisiert mit dem Gedanken die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen, teilte die NPD in einer Pressemitteilung mit dem Titel “Statt Todesstrafe 3000 Euro Schadensersatz für Kindermörder Gäfgen” mit. In der öffentlichen Diskussion geht es um die wichtige Frage, ob in Deutschland Menschen gefoltert und gequält werden dürfen, um Menschen zur Abgabe eines Geständnisses zu bewegen oder notfalls mittels Gewalt ein Geständnis zu erzwingen von Menschen, die einer Strafttat beschuldigt werden oder in irgendeiner Weise als verdächtig gelten.

Erst vor rund 60 Jahren wurde die Todesstrafe in West-Deutschland mit dem Grundgesetz von 1949, genauer mit dem Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe am 20. Januar 1951 abgeschafft. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR), das meint Ost-Deutschland, hat die Todesstrafe erst vor rund 20 Jahren in Deutschland am 17. Juli 1987 abgeschafft (vergleiche Wikipedia , http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Deutschland ). Nach offizieller Statistik wurden in Deutschland innerhalb von 12 Jahren, in den Jahren 1933 bis 1945 insgesamt 16.560 Todesurteile gefällt. Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) werden noch heute kritisch betrachtet, wenn es um die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Menschen geht, deren Unschuld erst durch mögliche spätere Beweise festgestellt wird.

Der Mord an einem Kind und an einem Menschen ist ohne Zweifel als eines der schlimmsten Verbrechen in Deutschland zu werten. Doch in dem Urteil des Gerichtes ging es nicht um eine gerichtliche Entscheidung in Bezug zur Schuldfrage eines des Kindes-Mordes beschuldigten Täters. Es ging vielmehr um die Frage, wie Polizei und Sicherheits-Behörden in Deutschland zu den Erkenntnissen zur Überführung eines möglichen Täters gelangt sind. Es ging auch um die Frage ob Polizei und Sicherheits-Behörden in Deutschland tatsächlich alle Mittel, auch Gewalt und Folter gegen Menschen in Deutschland einsetzen sollten, die im Verdacht stehen eine Straftat oder eine schwere Straftat begangen zu haben. Die Erfahrungen aus den Jahren 1933 bis 1945 belegen in der deutschen Geschichte, dass es möglich ist, von allen Menschen jede Form des Geständnisses zu erzwingen, wenn Menschen nur lange genug gedmügt, gequält und gefoltert werden. Deutschland hat offiziell ein Verbot der Folter von Menschen in Deutsschland in der UN-Anti-Folter-Konvention ratifiziert.

Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller wertet Landgerichtsurteil als „Perversion des Rechtsstaates“. Als Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, das dem Kindermörder Markus Gäfgen einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro zugesprochen hatte, erhielt die NPD-Fraktion zahlreiche empörte Zuschriften und Anrufe, lässt der rechtsextreme Politiker mitteilen.
Zu dem Gäfgen-Urteil erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller: „Das Frankfurter Urteil stellt eine unerträgliche Perversion des Rechtsstaates dar. Darin stimme ich dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann ausdrücklich zu. Es ist nicht zu fassen: Da wird einem verurteilten Kindermörder wegen der Androhung von Folter aufgrund seiner Weigerung den Aufenthaltsort seines Opfers anzugeben, auf Kosten des Steuerzahlers eine Entschädigung zugesprochen.

Anders als in vielen Medien dargestellt, gab es auch keinen absolut zwingenden Grund für diese Entscheidung der Richter. Ein anderslautendes Urteil wäre mitnichten eine Legitimation von Folter durch Polizeibehörden. Darüber hatte das Landgericht nicht zu befinden, weil über dieses Problem bereits im Verfahren gegen die beiden Polizeibeamten entschieden wurde. Es gibt keinen Automatismus zwischen der Ablehnung von Folter und einem Schadensersatzanspruch.”

Der NPD-Sprecher ergänzte, mit dem Urteil sei wieder einmal die Ideologie der Menschenrechte auf eine vollkommen absurde Spitze getrieben. Grundlage für die Frankfurter Entscheidung sei erneut die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der bereits in der Vergangenheit durch fragwürdige Entscheidungen aufgefallen sein soll, so beispielsweise in der Frage der Zulässigkeit der deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern.

“Ich fordere die Staatsanwaltschaft auf, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Frankfurter Richterspruch darf nicht das letzte Wort in diesem Fall sein.“, so der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller.

Schutz vor gefährlichen Straftätern

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte in seinem Urteil nicht darüber zu entscheiden, wie Menschen in Deutschland vor gefährlichen Straftätern geschützt werden können, sondern vielmehr ging es um die Frage, ob ein Rechtsstaat, Gewalt, Folter und notfalls auch Verbrechen anwenden darf, um Menschen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, einer Straftat zu überführen, notfalls mit allen Mitteln der Gewalt und Folter. Angesichts einer wachsenden Zahl von schwersten Verbrechen ist der Wunsch vieler Menschen verständlich vor gefährlichen Straftäter geschützt zu werden. Die Frage ist mit welchen Mitteln ein Rechtsstaat die Menschen eines Landes vor Gewalt-Verbrechen schützen und verteidigen will. Ist es möglich mit Verbrechen, Gewalt und Folter die Menschen eines Landes vor Gewalt und Verbrechen zu schützen oder würde sich der Staat mit der Anwendung von Folter, Gewalt, Verbrechen, der Demütigung und Erniedrigung von Menschen, die im Verdacht stehen eine Straftat begangen haben, sich auf eine Stufe mit Gewalt-Verbrechern stellen ? Sollte aus einer geltenden Unschulds-Vermutung solange die Schuld nicht eindeutig öffentlich vor Gericht bewiesen ist eine Schuld-Vermutung für 82 Millionen Menschen in Deutschland gelten, wobei jeder einzelne Mensch in einem öffentlichen Gerichtsverfahren die Beweise für seine Unschuld zu erbringen hat?

Die finstere und dunkle Geschichte Deutschlands in den Jahren 1933 bis 1945 belegt eindrucksvoll, dass es Polizei und Sicherheitsbehörden in Deutschland mit recht einfachen Mitteln möglich ist, wenn nur lange genug Menschen, gefoltert und in Angst und Schrecken versetzt werden, nahezu jede Form eines Geständnisses auch von nachweisbar nicht schuldigen Menschen, zu erzwingen. Die Entscheidung der Polizei-Beamten, die den Straftäter gefoltert haben oder diesem Folter angedroht haben, um das Leben eines Kindes zu retten, als es leider schon zu spät war, mag menschlich auf den ersten Blick sehr gut zu verstehen sein.

Dennoch gilt es auch für Staat, Gerichte, Polizei, Sicherheits-Behörden und die Gesellschaft in Deutschland zu prüfen, ob aus vermeintlichen Sicherheitsgründen, die Tat eines oder mehrerer Straftäter es rechtfertigen könnte, rund 82 Millionen Menschen in Deutschland den Schutz vor staatlicher Folter, Gewalt, Verbrechen und Unterdrückung abzusprechen. Es gilt auch kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, ob Deutschland als Rechtsstaat sich von Grundrechten, Menschenrechten und Demokratie abwenden will, um in einem totalitären System, wie in den Jahren 1933 bis 1945, die totale Staatssicherheit herzustellen. Ist Deutschland rund sechzig bis zwanzig Jahre nach der Abschaffung der Todesstrafe tatsächlich erneut dazu bereit Gewalt, Verbrechen und gegebenenfalls auch die Ermordung von unschuldigen Menschen wieder einzuführen, um ein neuen totalitären starken Staat in Deutschland zu schaffen ?

Sollte die Gesellschaft dies wünschen, bedeutet die Wiedereinführung des totalitären starken Staates, wie dieser in den Jahren 1933 bis 1945 unter Reichsführer und Kanzler Adolf Hitler in Deutschland bestanden hat, den Verlust aller Grundrechte, Grund-Freiheiten und das Scheitern der Demokratie als Staats- und Regierungsform. Vielleicht würde ein starker totalitärer Staat wie in den Jahren 1933 bis 1945 einzelne Täter oder Gruppen-Täter abschrecken, doch können Staats-Terror und eine gut organisierte staatliche Vernichtungs-Maschine den Menschen in Deutschland tatsächlich auch die Sicherheit vor Gewalt, Verbrechen und Tod schenken, auf die eine Vielzahl von Menschen hoffen? Im Holocaust in den Jahren 1933 bis 1945 wurden mehr als sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland ermordet und in der Folge des Zweiten Weltkrieges gibt es mehr als 55 Millionen Menschen zu beklagen, die im Weltkrieg getötet wurden.

Angesichts der dramatischen Zahlen von ermordeten Menschen in Deutschland innerhalb eines Zeitraumes von nur 12 Jahren, ist es verständlich, dass Kritiker einer starken totalitären Diktatur in Deutschland ihre Stimme für Demokratie, Grundrechte, Grund-Freiheiten und Menschenrechte erheben und sich gegen die Wieder-Einführung von Folter, staatlicher Gewalt und der Todesstrafe in Deutschland auszusprechen, weil Gewalt mit Gewalt und das Böse mit dem Bösen nicht erfolgreich überwunden werden können.

Vielleicht sind die Richter am Landgericht Frankfurt am Main weise und haben erkannt, dass mit neuer Gewalt und Verbrechen, Gewalt und Verbrechen nicht überwunden werden können und mit Gewalt die Zirkel der Gewalt nicht überwunden oder beendet werden können. Als von Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 eine in Worte kaum zu beschreibende Gewalt in alle Welt in Form des Zweiten Weltkrieges ausging, fügten die Alliierten Streitkräfte Deutschland jede Menge von Gewalt in Form einer kaum meßbaren Bombenlast zu, um Gewalt und Verbrechen in Deutschland und in der Welt zu beenden. Die Hoffnungen und Rechnungen der Alliierten Siegermächte gingen nicht auf. 1945 lagen zahlreiche Teile von Deutschland in der Folge der abgeworfenen Bombenlast in Trümmern, Schutt und Asche. Nach den Bomben kam in Deutschland die Hungersnot und die Menschen, die nicht durch die Bomben der Alliierten Siegermächte getötet wurden, starben an den schrecklichen Folgen schwerster Hungersnöte in Deutschland und in Europa. Bis heute gibt es zwischen den Alliierten Streitkräften und Deutschland keinen Friedensvertrag, während Japan einen Friedensvertrag mit den Alliierten Streitkräften (vergleiche Friedens-Vertrag zwischen den Alliierten Streitkräften und Japan, http://www.vcn.bc.ca/alpha/learn/SanFran.htm) unterzeichnet und besiegelt hat. Die Tatsache, dass es zwischen den Alliierten Siegermächten und Deutschland keinen Friedensvertrag gibt, bekräftigt die These, dass mit Gewalt, Gewalt nicht beendet werden kann und mit Gewalt das Ziel Frieden und Gerechtigkeit nach Deutschland und in die Welt zu bringen, nicht erreichbar ist.

Vielleicht hat die Erkenntnis, dass Gewalt nicht mit Gewalt zu beenden ist, viele Menschen und die Gesellschaft in Deutschland rund 66 Jahre nach dem Waffenstillstand mit den Alliierten Streitkräften nachdenklich gestimmt in ihrer Suche nach Sicherheit, Freiheit, Schutz, Geborgenheit, Grundfreiheiten, Grundrechten, Menschenrechten, Menschlichkeit, Frieden, Glück, Liebe, Erfolg und Demokratie.
Vielleicht gibt es auch in Deutschland Menschen, denen die Weisheit von Gott dem HERRN geschenkt wurde und die die Wahrheit kennen, dass das Böse nicht mit dem Bösen zu besiegen ist, wie in der Jahreslosung für das Jahr 2011 geschrieben steht: “Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Römer-Brief 12,21, Neues Testament).

Wenn das Böse nicht mit dem Bösen zu überwinden ist, so erlaubt diese von Gott dem HERRN geschenkte Erkenntnis die logische Schlussfolgerung, dass Menschen, die das Gute wünschen, auch gute Werke, das meint das Gute, tun sollten und der Gerechtigkeit und dem Frieden auch in Deutschland eine Chance geben sollten, damit wie in Psalm 85 geschrieben steht: “…dass Gerechtigkeit und Friede sich küssen” auch in Deutschland. Andreas Klamm Sabaot