„Geld her oder du stirbst!“

„Geld her oder du stirbst!“

Von Andreas Klamm

Speyer. – Räuberischen Angriff auf eine Autofahrerin und Amtsanmaßung warf Staatsanwalt Dr. Kai Hempelmann gestern vorm Amtsgericht einer nach eigenen Angaben trockenen alkoholkranken Speyererin vor. Das Opfer, eine 19-Jährige, die ebenfalls aus Speyer stammt, leidet immer noch unter dem Erlebnis vom Sommer, bei dem sie um ihr Leben fürchtete.

Die 19-Jährige war auf dem Nachhauseweg von einer Freundin in der Winternheimer Straße, als sie eine Frau gestikulierend im Kreisverkehr bemerkte. Sie dachte, die Frau brauche Hilfe und hielt an. Die Unbekannte drängte sich auf den Beifahrer-Sitz und gab die Weisung, ein Moped zu verfolgen. Sie sei von der Kripo und drohte bei mangelnder Mithilfe mit ,,schlimmen polizeilichen Konsequenzen“.

Das Opfer verlangte den Dienstausweis. Die Angeklagte zeigte stattdessen nur ihre „bürgerlichen“ Papiere. Die Fahrerin wendete darauf ihr Auto und fuhr in Richtung eines in der Nähe wohnenden Freundes, da die Angeklagte nicht aus dem Auto aussteigen wollte. Plötzlich habe die Passagierin sie angestarrt und bitterernst gesagt: ,,Geld her oder willst du sterben!“.

Die so Bedrohte hatte kein Geld dabei -und furchtbare Angst um ihr Leben. Sie wollte aus dem Auto springen, traute sich aber nicht. Ein junger Mann kam ihr schließlich zu Hilfe. Die Angeklagte verlies daraufhin das Auto. Wenig später nahm die Polizei sie fest. Sie sagte aus, sie könne sich an nichts mehr erinnern und sei sturzbetrunken. Wegen des ,,Blackouts“ musste sie zum Psychiater. Keiner der Zeugen hatte etwas von Alkohol gemerkt, doch der Gutachter attestierte ihr Schuldunfähigkeit zur Tatzeit. Sie zeigte Einsicht und entschuldigte sich in der Verhandlung und in der Pause bei ihrem Opfer. Seit acht Wochen sei sie trocken.

Richter Günter Rampf folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilt die mehrfach wegen Diebstahls, räuberischer Erpressung und Körperverletzung Vorbestrafte unter Berücksichtigung der Schuldunfähigkeit zu einem Jahr Freiheitsentzug zur dreijährigen Bewährung wegen erneuter räuberischer Erpressung unter Alkoholeinfluss und zu 50 Arbeitsstunden. Die Mutter war bereits zuvor vier Jahre inhaftiert.

Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 21. Dezember 2000
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007

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