Stuhlkreis in Kolb-Hauptschule hat AIDS und Sexualität zum Thema:
HlV-Infizierte mahnt und klärt auf
Von MOPO-Mitarbeiter Andreas Klamm
Speyer. – Ihr seid die Generation, die vielleicht helfen kann, den Virus von der Bildfläche verschwinden zu lassen.”, hofft Ingrid W.. Sie ist dreifache Mutter und seit 18 Jahren HlV-positiv. Während ihrer Schwangerschaft beim dritten Kind entdeckten die Ärzte ihre Infektion mit der tödlichen Immunschwäche-Krankheit.
Sie steckte sich beim Mann an. Ihr Kind wurde durch einen Kaiserschnitt entbunden und ist gesund. AIDS ist aus der Öffentlichkeit und dem Bewusstsein der Menschen verdrängt. Dagegen ist die Bedrohung an der tödlichen Immunschwäche zu erkranken, keineswegs gebannt.
Die Schüler wollen mehr wissen.”, erklärte Klassen-Lehrer Michael Schmidt. Im offenen Stuhlkreis versammelten sich 34 Schüler der Klassen 9a und 9b mit ihren Lehrern der Kolb-Hauptschule am Dienstagmorgen zur Aufklärung gegen AIDS.
Nach anfänglicher Zurückhaltung fragten die Schüler munter und gezielt zum Tabu-Thema. Wie spürt man AIDS?”, Sind Küsse gefährlich?”, Sind die Tests zu 100 Prozent sicher?”.
Diplom-Psychologin Monika B. gibt Entwarnung: Durch Küsse kann man sich nicht anstecken.” Selbst die Verwechslung einer gebrauchten Zahnbürste sei unbedenklich. Sobald das Virus mit Sauerstoff aus der Luft in Verbindung trete, werde es inaktiv.
Richtig gefährlich wird es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr. Die Top 4 der möglichen Übertragungswege: Blut, Samenflüssigkeit, Scheidenflüssigkeit und Muttermilch tragen die höchste Virenlast. Gegen HIV gibt es keine Impfung und keine Heilung. Die Krankheit verläuft immer noch tödlich.”
Als Ingrid aus dem Krabbelsack ein Penis-Modell auspackt, sind die Schüler überrascht. Übung für die Praxis; Einer der Schüler traut sich und demonstriert mit Hilfe der ehrenamtlichen Referentin das richtige An- und Ausziehen eines Kondomes.
Die Motivation von Ingrid: Als ich vor 18 Jahren an HIV erkrankte, behandelte man unsere Familie, als hätte sie die Pest oder seien Aussätzige. Noch heute können betroffene Erkrankte nicht normal öffentlich über die Erkrankung sprechen.” Ihr seid in einem Alter, in dem ihre eure Sexualität entdeckt. Schnell kommt es zu unüberlegten Handlungen mit Folgen für ein ganzes Leben.”, ergänzte Volker Bichel, DAK-Fachberater.
Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) finanziert die Aufklärungs-Kampagne aus gutem Grund. Vorbeugen ist besser als heilen.”, so Bichel.
Erst-Veröffentlichung: Speyerer Morgenpost, 1. April 2004
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007
Essen auf Rädern: Kunden fragen um Rat
Essen auf Rädern: Kunden fragen um Rat
Von Andreas Klamm
Schifferstadt. – Die Zunahme von Creutzfeld-Jakob-Erkrankungen in Großbritannien auch bei jungen Menschen sowie Verlautbarungen des Bundesagrarministeriums, wonach BSE auch über Hautkontakt und durch Milchaustauschstoffe in Futtermitteln übertragbar sein könnte, hat auch die Kunden von Essen auf Rädern des DRK-Ortsverbandes Schifferstadt verunsichert.
Die Ortsgruppe wollte aufklären und hatte deshalb zum Pressegespräch geladen. Die tiefgefrosteten Wochen-Menüs würden von einem Unternehmen aus Rheine, der Firma Apetito, geliefert. In dem Menü-Sortiment stammten 85 Prozent des Rindfleischanteils von Freiland-Rindern aus Argentinien und Südamerika, die dort auf saftigen Weiden grasen.
15 Prozent des Rindfleisches kämen aus Deutschland. Die genaue Herkunft sei bislang noch unbekannt. Das DRK fordere jetzt einen schnellen Nachweis von der Lieferfirma, so Vorsitzender Christoph Werner. Die Information würde dann sofort an die Verbraucher weitergegeben. Neben den rindfleischhaltigen Menüs gebe es auch ein reichhaltiges Angebot an vollwertiger, vegetarischer, fleischloser und Diätkost sowie Gerichte mit Hühner-, Schweine- und Putenfleisch, klärte Ricarda Klatt-Heil, Leiterin des DRK-Menüservices, auf. Kostenlos dazu würden Tiefkühl- und Wärmegeräte bereitgestellt.
Derzeit gebe es wegen der vielen Mitbewerber nur 15 Kunden. Die seien jetzt durch die BSE-Krise verunsichert, sie könne die Patienten aber in Gesprächen beruhigen. Trotz der Seuche stehe gerade auch bei den alten Menschen täglich Fleisch auf dem Speiseplan. Die Menü-Einheiten eigneten sich allerdings nicht nur für Pflegebedürftige, sondern auch für Singles und kleine Betriebe ohne eigene Kantine, warb Werner. Mit dem Angebot werde kein Profit erwirtschaftet und es stünde nicht in Konkurrenz zu anderen Catering-Anbietern. Infos gibt es direkt beim Ortsverband unter Telefon 06235/920093 bei Ricarda Klatt-Heil, die auch mal Obst-Einkäufe für die Patienten als Sonderleistung tätigt.
DRK-Schatzmeister Ernst Grüner hielt BSE für eine von der Presse ausgelöste Massenhysterie. Ganz anders bewertete dagegen DRK-Blutspende-Arzt Victor Schmitt vom DRK-Blutspendezentrum für Rheinland-Pfalz und Saarland die BSE-Infektionsgefahr. Das DRK habe vor über sechs Monaten mit Vorsichtsmaßnahmen reagiert, erklärte er auf Nachfrage der Tagespost.
Blutkonserven, von denen eine potenzielle Gefahr ausgehe, würden vorsorglich vernichtet. Ein Test für Menschen existiere noch nicht. Personen, die sich zwischen 1980 und 1996 sechs Monate oder länger in England aufgehalten hätten, Spender mit Hirnhaut-Implantaten, nach Hornhaut-Transplantationen, solche die Wachstumshormone, Medikamente tierischen Ursprungs, etwa Rinder-Insulin, erhalten hätten, und Angehörige eines blutsverwandten CJD-Kranken dürften nicht mehr Blut spenden und würden in der Spenderkartei gesperrt.
Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 30. Dezember 2000
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007
Richter setzt schlagwütigen Speyerer auf Zwangs-Entzug
Richter setzt schlagwütigen Speyerer auf Zwangs-Entzug
Von Andreas Klamm
Speyer. – Wegen schwerer Körperverletzung wurde gestern ein 34-jähriger Mann aus Speyer vor dem Amtsgericht zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur fünfjährigen Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte muss auf richterliche Anordnung zur Entziehungskur. Richter Hans Werner Boltz hat das höchste Maß einer Bewährung auferlegt. Der Mann ist bereits mehrfach vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Bernd Vetter hatte wegen gefährlicher Körperverletzung ein Jahr Freiheitsentzug ohne Bewährung gefordert. Der Angeklagte ist polizeibekannt und hat ein langes Vorstrafen-Register, das fast komplett im Zusammenhang mit dem übermäßigen Konsum von Alkohol steht. Er ist bereits seit Jahren Alkohol-abhängig und als Schläger nicht unbekannt. Bereits 1993 war der 34-Jährige wegen Körperverletzung verurteilt worden.
Der Täter war bei seiner neuerlichen Tat brutal vorgegangen. Mit einem schwarzen, länglichen Gegenstand hatte er einer ebenfalls aus Speyer stammenden 16-jährigen Schülerin ohne Anlass und Vorwarnung ins Gesicht geschlagen. Dabei platzte der jungen Frau die Lippe auf und ein Schneidezahn brach ab. Das Opfer musste ins Krankenhaus, da nicht klar war, ob die Platzwunde genäht werden muss.
Die Schülerin war mit drei weiteren Bekannten auf dem Fahrrad vor dem Bahnhof unterwegs gewesen, als der Mann sie plötzlich attackierte.
Der Angeklagte, der in Begleitung seiner Bewährungshelferin erschienen war, zeigte in der Verhandlung keine Reue und entschuldigte sich bei seinem Opfer nicht. Er stritt die Tat nicht ab, sondern erklärte, er habe nicht die Schülerin schlagen wollen, sondern einen anderen, jungen Mann, der ihn angeblich bedroht hätte. Außerdem habe er nicht mit einem Gegenstand, sondern nur mit seiner Hand geschlagen. Es handele sich um einen Unfall.
Die Version, dass es sich bei dem Angriff nur um ein Versehen handle, konnte er weder dem Richter noch dem Staatsanwalt glaubhaft vermitteln.
Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Schlagwerkzeug möglicherweise um eine später in der Nähe des Tatorts sichergestellte schwarze Luftpumpe handeln könnte.
Das Opfer und drei weitere Zeugen waren sich sicher, daß der Täter nicht nur mit seiner Hand zum Schlag ausholte.
Die Aussagen der vier Zeugen sprachen allerdings eindeutig dafür, dass der Angeklagte mit 2,15 Promille Alkohol im Blut eine Halluzination gehabt haben muss.
Denn in der Nähe des Tatorts, war keiner, der den Angeklagten bedrohen oder angreifen wollte, so dass dieser sich hätte verteidigen müssen. Der Tat des Vorbestraften war kein Ereignis vorrangegangen.
Richter Boltz billigte dem Angeklagten aufgrund des hohen Blut-Alkohol-Spiegels eine verminderte Schuldfähigkeit zu, die zur Abmilderung der Strafe führte. Auf Weisung des Richters muss der Angeklagte jedoch zur Alkohol-Entzugs-Therapie. Er muss außerdem 1000 Mark Geldbuße und die Kosten des Verfahrens zahlen.
Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 13. Dezember 2001
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007