Nach Richterspruch das Baugebiet geteilt

Nach Richterspruch das Baugebiet geteilt

Von Andreas Klamm

Weingarten. – Weil das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im November den Bebauungsplan „Am Oberen Neugraben/ Krummäcker“ für nicht wirksam erklärte und nach Auffassung des Gerichtes die festgestellten Mängel jedoch nur in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten, mussten die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung am Montag nach Lösungen ringen. Bauplaner, Ingenieur Peter Fischer vom Büro Schara und Fischer aus Mannheim, stellte mehrere Lösungsvorschläge vor. Probleme bereiten die Spitzenlärmbelastungen eines am Baugebiet angrenzenden Unternehmens, das zur Nachtzeit zwischen fünf und sechs Uhr die zulässigen Grenzwerte der Lärmbelastung um elf Dezibel überschreite.

Der Rat beschloss jetzt, das Baugebiet in zwei Bereiche, den Teilbereich „Am Oberen Neugraben“ und den Teilbereich „Krummäcker“ aufzuteilen. Im Planteilbereich „Am oberen Neugraben“ ist möglicherweise die Verlegung des Spielplatzes, die Ausweisung als Dorfmischgebiet oder landwirtschaftliche Fläche, die Vergrößerung der Geschoss- und Grundflächenzahl sowie die Erweiterung passiver Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Die Baufenster für die bevorzugte Bebauung in Einzelhausbauweise dürften nicht zu groß werden. Bürgermeister Dr. Kurt Seibert schlug von den vielen Varianten, mit denen er in Verhandlungen mit einem privaten Investor gehen will, die billigste Lösung im Interesse der Gemeinde vor. Aus Doppelhäusern sollten Einfamilienhäuser werden.

Der Gemeinderat beschloss drei Lösungsvarianten, mit denen Lärmschutz erreicht werden könnte. Davon werden zwei Lösungen besonders favorisiert. Die erste Variante und billigste Lösung: Aufschüttung eines „steilen Walls“, der sich auch begrünen ließe.

Die zweite Lösung, die Seibert persönlich bevorzugen würde, ist Lärmschutz durch die Bebauung mit Nebengebäuden zu erreichen. In der dritten Lösung ist vorgesehen, die Häuser so zu bauen, dass die Rückenfläche als Lärmschutz dienen könne. Allerdings sei unklar, wie weit der private Investor mitziehe.

Im B-Plan-Teilbereich Krummäcker ergibt sich eine wesentliche Änderung durch das Gerichtsurteil durch eine Verlängerung des Lärmschutzwalls um den geplanten Einkaufsmarkt herum. Die Firma Schlecker, so Seibert, suche in Weingarten ein geeignetes Gebäude, um dort einen Laden errichten zu können.

Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 22. Februar 2001
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007

Im Notfall Ersatzlösung mit Neuhofen im Blick

Im Notfall Ersatzlösung mit Neuhofen im Blick

Von Andreas Klamm

Waldsee/Neuhofen. Anfang kommenden Jahres werden mit den neuen Entscheidungen im Regionalen Raumordnungsplan „Rheinpfalz“ die Weichen für die Zukunft gestellt. Noch ist nicht sicher, ob die Struktur- und Genehmigungs-Direktion Süd den eingereichten und favorisierten Plänen Waldsees hinsichtlich der geplanten Erweiterung seines Gewerbegebietes zustimmt, auch wenn die Kreisverwaltung Ludwigshafen der Gemeinde „Schützenhilfe“ leistete.
Waldsee strebe weiterhin vorrangig die Erweiterung des Gewerbegebietes ,,Fahrgärten“ im Anschluss an das bereits bestehende Areal an, erklärte Bürgermeister Otto Reiland auf Anfrage der Tagespost.

Dabei geht es um 5,5 Hektar brutto, und genau diesen Vorschlag lehnte die Planungsgesellschaft im Sommer im neuen Entwurf des Raumordnungsplan ab, da Hochwasserschutzvorsorge dagegen spreche. Die gesamte Fläche liegt im potenziellen Überflutungsbereich im Falle eines Rheindamm-Bruchs (wir berichteten). Die bestehenden Ansiedlungen haben Bestandsschutz. Die Ludwigshafener Kreisverwaltung allerdings unterstützte als Untere Landespflegebehörde die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes in Waldsee. Kreis-Baudirektor Dr. Michael Büssemaker sah schon damals keine
Standortalternative für künftige Bauvorhaben. Die gibt es aber offensichtlich für den Notfall jetzt doch. Bis zu zwanzig Unternehmen warten auf neue Bauflächen.

Ersatzareal an Rehhütter Straße?

Waldsee machte sich für den Fall der Fälle, dem „Nein“ aus Mainz in einem Zielabweichungsverfahren, Gedanken zu einem neuen möglichen Alternativ-Standort. Im Bereich Rehhütter Straße an der L 533, östlich der B9-Anschlussstelle Rehhütte (siehe Karte), könnte ein gemeinsames Gewerbegebiet Waldsee-Neuhofen entstehen. Das sei allerdings ein Siedlungsansatz, der außerhalb von Waldsee liege.

Er käme nur als ,,Notlösung“ alternativ in Betracht und fest stehe noch nichts, betonte Reiland. Er will die Chancen des anvisierten Standortes in den „Fahrgärten“ nicht gefährdet sehen. Erst in zehn bis 15 Jahren müsse man sich Gedanken über ein gemeinsames Gewerbegebiet machen.

Es sei denn aus Mainz kommt eine definitive Ablehnung zum jetzigen Standort. Dann könnte, vielmehr müsse, ein gemeinsames Gewerbeareal schneller auf dem Plan stehen, als derzeit allen lieb zu sein scheint. Reiland sieht aber auch finanzielle und andere Vorteile in einer solchen sinnvollen Alternative. Die Kosten für die Gebietserschließung und Zuleitungen könnten sich beide Gemeinden teilen. Neuhofen stehe dem aufgeschlossen gegenüber.

Der Gemeinderat in Neuhofen stimmte für das Gewerbegebiet „Im Horst“ (Industriestraße). Allerdings hätten beide Gemeinden für künftige Vorhaben wenig Kapazitäten und kaum Alternativen, meinte Neuhofens Bürgermeister Wolfgang Kraus. Sollte Waldsee ein gemeinsames Areal planen, dann müssten die Gemeinden verhandeln und der Rat müsste sich mit der neuen Situation befassen. Ein gemeinsames Gewerbegebiet würde auf der Neuhöfer Seite Privat-Grundstücke tangieren und die Gemeinde wolle frühzeitig im Vorfeld die Bürger und Betroffenen ins Boot holen, wenn ein gemeinsames Vorhaben zur Diskussion stehe, so Kraus. Er wolle keine falsche Erwartungshaltungen wecken.

Grafik / BILD-Unterschrift: Waldsee hält weiter am Ziel fest, das Gewerbegebiet im Ort in den Fahrgärten zu erweitern. Allerdings: Stimmt Mainz dem nicht zu, ist eine Alternativlösung mit Neuhofen (dunkelblaue Fläche; hier nur die grobe Lage) angedacht. Die Grenze verliefe dann mittendurch. Bearbeitung: Venus

Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 28. Dezember 2000
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007

Nach Richterspruch das Baugebiet geteilt

Nach Richterspruch das Baugebiet geteilt

Von Andreas Klamm

Weingarten. – Weil das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im November den Bebauungsplan „Am Oberen Neugraben/ Krummäcker“ für nicht wirksam erklärte und nach Auffassung des Gerichtes die festgestellten Mängel jedoch nur in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten, mussten die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung am Montag nach Lösungen ringen. Bauplaner, Ingenieur Peter Fischer vom Büro Schara und Fischer aus Mannheim, stellte mehrere Lösungsvorschläge vor. Probleme bereiten die Spitzenlärmbelastungen eines am Baugebiet angrenzenden Unternehmens, das zur Nachtzeit zwischen fünf und sechs Uhr die zulässigen Grenzwerte der Lärmbelastung um elf Dezibel überschreite.

Der Rat beschloss jetzt, das Baugebiet in zwei Bereiche, den Teilbereich „Am Oberen Neugraben“ und den Teilbereich „Krummäcker“ aufzuteilen. Im Planteilbereich „Am oberen Neugraben“ ist möglicherweise die Verlegung des Spielplatzes, die Ausweisung als Dorfmischgebiet oder landwirtschaftliche Fläche, die Vergrößerung der Geschoss- und Grundflächenzahl sowie die Erweiterung passiver Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Die Baufenster für die bevorzugte Bebauung in Einzelhausbauweise dürften nicht zu groß werden. Bürgermeister Dr. Kurt Seibert schlug von den vielen Varianten, mit denen er in Verhandlungen mit einem privaten Investor gehen will, die billigste Lösung im Interesse der Gemeinde vor. Aus Doppelhäusern sollten Einfamilienhäuser werden.

Der Gemeinderat beschloss drei Lösungsvarianten, mit denen Lärmschutz erreicht werden könnte. Davon werden zwei Lösungen besonders favorisiert. Die erste Variante und billigste Lösung: Aufschüttung eines „steilen Walls“, der sich auch begrünen ließe.

Die zweite Lösung, die Seibert persönlich bevorzugen würde, ist Lärmschutz durch die Bebauung mit Nebengebäuden zu erreichen. In der dritten Lösung ist vorgesehen, die Häuser so zu bauen, dass die Rückenfläche als Lärmschutz dienen könne. Allerdings sei unklar, wie weit der private Investor mitziehe.

Im B-Plan-Teilbereich Krummäcker ergibt sich eine wesentliche Änderung durch das Gerichtsurteil durch eine Verlängerung des Lärmschutzwalls um den geplanten Einkaufsmarkt herum. Die Firma Schlecker, so Seibert, suche in Weingarten ein geeignetes Gebäude, um dort einen Laden errichten zu können.

Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 22. Januar 2001
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007