Unter Terror-Verdacht auf Vortragsreise: JungeWelt-Korrespondentin und Journalistin verhaftet

Unter Terror-Verdacht auf Vortragsreise: JungeWelt-Korrespondentin und Journalistin verhaftet
Von Andreas Klamm
Berlin/Karlsruhe/Bonn/Köln. 13. Dezember 2007/Politik/Menschenrechte/- Am 10. Dezember 2007 wurde aufgrund eines Haftsbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshof vom 13. September 2005 die „JungeWelt“-Korrespondentin und Journalistin Heike Schrader (42) bei ihrer Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen in Köln verhaftet. „Die Journalistin wurde wegen des bestehenden Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragraph 129 a des Strafgesetzbuches festgenommen und kurze Zeit später nach einer Haftprüfung gegen die Zahlung einer Kaution und unter weiteren Auflagen wieder freigelassen.“, bestätigte die stellvertretende Presse-Sprecherin und Staatsanwältin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, Dr. Sonja Heine, in einem Telefoninterview mit British Newsflash Magazine (est. 1986).
Bereits am Dienstagnachmittag wurde die mit einem griechischen Bürger verheiratete in Athen lebende Journalistin von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) auf dem Flughafen Köln/Bonn bei der Einreise in Deutschland festgenommen. Noch am Dienstag wurde die Korrespondentin und Journalistin dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnete und diesen gegen Kautionsleistung sowie weitere Auflagen außer Vollzug gesetzt hat.
Pressesprecherin Dr. Heine: „Der Frau wird zur Last gelegt, von Frühjahr 1996 bis Frühjahr 1998 Mitglied der im Inland innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung gewesen zu sein nach den Paragraph 129a Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung.“
Von 1996 bis 1998, so teilt der Generalbundesanwalt in einer Pressemitteilung vom 12. Dezember mit, soll die Journalistin Heike Schrader als Aktivistin für die damals innerhalb der DHKP-C bestehende inländische terroristische Vereinigung tätig gewesen sein. Der Verdacht bestehe, dass die Autorin neben anderen Personen verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C war als führendes Mitglied dem in Köln ansässigen “Özgür Halklar Komitesi” (ÖHK, “Informationszentrum freier Völker”) angehörte.
In dieser Eigenschaft soll die Journalistin, so informierte das Büro der Generalbundesanwältin Monika Harms weiter, mehrfach an Treffen hochrangiger Funktionäre teilgenommen haben. Diese Treffen hätten der Planung und Vorbereitung von Brandstiftungs- und Tötungsdelikten sowie anderer militanter Aktionen der terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C gedient.
Seit dem Jahr 2001 solle Heike Schrader flüchtig sein und werde mit Haftbefehl gesucht, der im Jahr 2005 neu gefasst worden sein soll und jetzt am 11. Dezember durch den zuständigen Ermittlungsrichter außer Vollzug gesetzt wurde nach Zahlung einer Kaution von 5.000 Euro nach Angaben der Berliner Zeitung „Junge Welt“ und weiteren Auflagen. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die Journalistin und Autorin reiste aus Anlaß einer Lese-Reise nach Deutschland um das von ihr übersetzte und kommentierte Buch “Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat” über Folter im EU-Mitgliedsland Griechenland vorzustellen.
„Die deutschen Ermittler sind auf die Lesereise “per Internetrecherche” aufmerksam geworden.“, informierte die Pressesprecherin der Generalbundesanwaltschaft, Dr. Sonja Heine.
Ulla Jelpke: „Terrorkeule gegen linke Journalistin“?
Am Mittwoch, 12. Dezember warf die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor, „die Terrorismuskeule des Paragraphen 129 a zu schwingen.“
Die Politikerin erklärte in einer Pressemitteilung weiter: „Nach kritischen Sozialwissenschaftlern und Antimilitaristen in Berlin trifft es diesmal die in Athen lebende linke Journalistin Heike Schrader. Offenbar geriet die Journalistin ins Visier der Terroristenjäger, als sie Ende der 90er Jahre von Prozessen gegen Aktivisten der verbotenen linken türkischen Organisation DHKP-C in Deutschland berichtete.
Obwohl Heike Schrader nach Auskunft der Generalbundesanwaltschaft seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde, reiste sie in den vergangenen Jahren wiederholt problemlos in die Bundesrepublik ein und trat als Referentin auf öffentlichen Veranstaltungen auf. In Athen ist sie offiziell bei den Behörden in Griechenland als Korrespondentin der Tageszeitung “junge Welt” akkreditiert.“
„Dass Heike Schrader ausgerechnet zu Beginn ihrer Vortragsreise über Folter an politischen Gefangenen verhaftet wurde, ist ein gezielter Einschüchterungsversuch gegen eine couragierte Journalistin. Das absurde Ermittlungsverfahren gegen Heike Schrader ist ein erneuter Beweis für die Notwendigkeit, den Paragraphen 129a endlich abzuschaffen.“, bewertete Ulla Jelpke die Verhaftung der Journalistin.
Heike Schrader stellte ihr in diesem Monat im Pahl-Rugenstein Verlag Bonn erscheinendes Buch am Mittwoch nachmittags bei einer Lesung im Deutschen Bundestag bei der Fraktion DIE LINKE vor.
Berliner Tageszeitung „junge Welt“:
„Uuups, Lügen in Zeiten der Folter“
Der Chefredakteur der in der Berlin seit 1947 erscheinenden Tageszeitung „junge Welt“, Rüdiger Göbel, informierte in einem Beitrag zur Verhaftung der Journalistin und Korrespondentin Heike Schrader am Mittwoch: „Auf Nachfrage erklärte die Generalbundesanwaltschaft, Heike Schrader sei seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Warum die jW-Autorin ausgerechnet jetzt verhaftet wurde, da sie das Buch »Guantánamo auf Griechisch. Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat« vorstellt, konnte die Sprecherin in Karlsruhe nicht sagen. Tatsächlich war die legal in Athen lebende Deutsche Heike Schrader in den vergangenen Jahren wiederholt in der BRD zu Besuch und Referentin auf öffentlichen Veranstaltungen. Sie ist in Athen beim zuständigen Ministerium offiziell als jW-Korrespondentin akkreditiert. Auf diesen Hinweis reagierte die Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft überrascht mit der Bemerkung: „Uuups“.
Bereits in der Donnerstag-Ausgabe der Tageszeitung „junge Welt“ vom 13. Dezember 2007 berichtet der Journalist Rüdiger Göbel in seinem Beitrag über „Lügen in Zeiten der Folter“, …“… Doch die Pressemitteilung Nr. 32 aus Karlsruhe basiert auf einer Lüge – bei dem vermeintlichen Coup gegen eine international gesuchte Terroristin handelt es sich offensichtlich um einen Einschüchterungsversuch gegen eine mutige linke Journalistin. … Das klingt brandgefährlich. Doch daß die Verhaftete das wirklich ist, glaubt nicht einmal der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der setzte den Haftbefehl am Dienstag gegen eine Kaution in Höhe von 5000 Euro – die Staatsanwaltschaft hatte 30000 Euro verlangt – und Meldeauflagen umgehend außer Vollzug.“
Die „Junge Welt“-Autorin heiratete im Jahr 2000 einen Mann aus Griechenland und habe seitdem ihren Lebensmittelpunkt in Athen. Seit Jahren sei die Journalistin dort beim zuständigen Ministerium als „junge Welt“-Korrespondentin akkreditiert. Dies sei auch den deutschen Behörden bekannt. Wiederholt habe die Autorin in den vergangenen Jahren ihre in Deutschland lebende Familie und die Redaktion der Tageszeitung „junge Welt“ besucht. Zudem soll die Autorin mehrfach in den Jahren seit der Erst-Ausstellung des Haftbefehls im Jahr 2001 als Referentin öffentlich bei politischen Veranstaltungen, zuletzt im März diesen Jahres in Berlin, aufgetreten sein, informierte die Tageszeitung.
In dem veröffentlichten Beitrag vom 13. Dezember 2007 gelangte der Journalist Rüdiger Göbel, der Tageszeitung „junge Welt“ in seinem Artikel zur Schlußfolgerung: „Das Vorgehen der deutschen Sicherheitsbehörden läßt zwei Schlußfolgerungen zu. Entweder das BKA hat bei der Terrorfahndung jahrelang geschlampt und eine mögliche frühere Verhaftung schlichtweg verpennt. Oder aber, die BRD-Behörden agierten auf einen Wink aus Athen, in der Hoffnung, die Publizistin mit dem »Terrorvorwurf« zu diskreditieren. Letzteres dementierte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch nachmittag auf jW-Nachfrage ausdrücklich. Die deutschen Ermittler seien auf die Lesereise „per Internetrecherche“ aufmerksam geworden. Daß die Gesuchte in Griechenland gelebt habe, sei bekannt gewesen – ein Widerspruch zur am Morgen schriftlich verbreiteten Erklärung, Heike Schrader sei „flüchtig“ gewesen.“
Hintergrund-Informationen:
„Beseitigung des türkischen Staates“ zum Ziel
Der terroristische Flügel der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi – Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), so teilte das Büro des Generalbundesanwaltes in einer Pressemeldung vom 12. Dezember 2007 mit, habe sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter seiner Kontrolle zu ersetzen.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 habe die Gruppierung in der Türkei mehrere Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat.
In Deutschland verfüge die DHKP-C über festgefügte Organisationsstrukturen. Innerhalb der DHKP-C-Führung, die sich insbesondere aus dem Deutschland-, den Regions- und Gebietsverantwortlichen zusammensetzt, bildete sich ab 1995 eine terroristische Vereinigung, die Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen, aber auch Gewalttaten gegen vermeintliche innere und äußere Parteifeinde zentral anordnete und lenkte.
Das Bundesinnenministerium sprach im August 1998 ein Verbot der Organisation aus. Im Februar 1999 erklärte der Generalsekretär der Organisation Dursun Karatas, die DHKP-C werde von weiteren Gewaltaktionen in Deutschland absehen. Seitdem sind Gewalttaten der inländischen terroristischen Vereinigung nicht mehr bekannt geworden.
Der Journalistin Heike Schrader sei als Beschuldigte verdächtig, von 1996 bis 1998 als Aktivistin für die damals innerhalb der DHKP-C bestehende inländische terroristische Vereinigung tätig gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft in der Pressemitteilung Nr. 32 vom „12.12.2007 – 32/2007 Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C“ mit.
Gegen die DHKP-C werde nach der Gewaltverzichts-Erklärung in Deutschland zwar nicht mehr nach dem Paragraphen 129 a doch immer noch dem Paragraphen 129 b ermittelt, der die Verfolgung für im Ausland aktive terroristische Organisationen regelt.
Buch mit brisantem Inhalt:
Guantanamo auf Griechisch –
Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat
Die „junge Welt“-Autorin, Korrepondentin und Journalist reiste am 10. Dezember 2007 zu einer Lese-Reise nach Deutschland um das im Pahl-Rugenstein Verlag erschienene Buch „ Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ im Rahmen einer Vortragsreise vorzustellen.
Die linke Publizistin Heike Schrader übersetzte den Inhalt des Buches, welches über die linke griechische Stadtguerillagruppe „Epanastatiki Organossi 17. Novembri“ (Revolutionäre Organisation 17. November, kurz genannt „17N“) berichtet.
In dem Buch beschreibt der Auto Savvas Xiros detailliert, wie er nach seiner Verhaftung 2002 trotz schwerster Verletzungen von der Sicherheitsbehörden des EU-Mitgliedslandes auf der Intensivstation in einem Krankenhaus in Athen gefoltert zu Aussagen erpresst worden sei.
Der Autor schildert das Agieren von Polizei und Geheimdiensten in der Europäischen Union, welches als Verstoß gegen die Antifolter-Konvention und als skandalös bezeichnet werden könne.
Daher gilt der Inhalt des Buches als brisant.
Die Tageszeitung „junge Welt“ (http://www.jungewelt.de) berichtete bereits in den Ausgaben am 3. und 10. Dezember 2007.
Im Vorwort des Buches wird beschrieben: „Am 29. Juni 2002: Bei dem Versuch einen Verkaufskiosk einer griechischen Schifffahrtsgesellschaft zu sprengen, explodiert ein Bombe in den Händen von Savvas Xiros. Der Schwerverletzte wird im Hafen von Piräus von Beamten der Antiterrorpolizei aufgegriffen und auf die Intensivstation des staatlichen Krankenhauses Evangelismos verbracht.
Noch auf der Intensivstation wird das Mitglied der „Revolutionären Organisation 17. November, 17N” von Antiterror-Spezialisten verhört. Ohne Beisein eines Anwaltes und anfänglich sogar ohne offiziell verhaftet worden zu sein. Die dem Schwerverletzten in nächtlichen Verhören mit CIA Methoden abgerungenen Aussagen sind Grundlage für Anklagen seiner selbst und anderer im Frühjahr 2003 vor Gericht gestellter mutmaßliche Mitglieder der 17N.
Sowohl im Verfahren in erster Instanz, als auch im Berufungsverfahren 2006 wurden die Aussagen von Savvas Xiros, einem Ikonenmaler aus Griechenland, auf der Intensivstation trotz schwerster juristischer und medizinischer Einsprüche als verwertbar anerkannt und dienten der Verurteilung von 15 Menschen zu langjährigen bis mehrmals lebenslänglichen Gefängnisstrafen.
Savvas Xiros hat bis heute vergeblich versucht, die Spuren der erlittenen Folter ärztlich feststellen zu lassen. Untersuchungen, die einen direkten Einlauf von auf das Hirn wirkenden Chemikalien durch die Halsschlagader nachweise könnten, wurden ihm verweigert. Unerklärt bleibt auch eine Klammerung der Schädeldecke für die es keinen Eingriff in den Krankenblättern gibt.
Die Aufzeichnungen von den Verhören auf der Intensivstation werden geheimgehalten.
Zahlreiche Festnahmen und Verurteilungen beruhen allein auf den Aussagen des schwerverletzten und nicht vernehmungsfähigen Savvas Xiros, die er unter dem Einfluss von Medikamenten auf einer Intensivstation gemacht haben soll.
In erster Instanz wurde Savvas Xiros zu einer Freiheits-Strafe von sechsmal lebenslänglich verurteilt. Der Revolutionär hat Monate gebraucht, bis er nach seinem Krankenhausaufenthalt Halluzination und Wirklichkeit wieder auseinander zu halten lernte.
Im Jahr 2005 hat er begonnen, seine Erlebnisse auf der Intensivstation schriftlich festzuhalten. Das Ergebnis ist ein überraschend spannend und literarisch geschriebenes Dokument, nicht nur aufgrund der Ungeheuerlichkeit seiner Geschichte einem Roman gleichend.
Die Aufzeichnungen des Gefangenen zeigen auf, wie mitten in Europa gegen militante Linke Methoden angewendet werden, die mit den eigenen rechtsstaatlichen Grundsätzen, die immer beschworen wurden, nichts zu tun haben.”
Im Jahres-Bericht von Amnesty international aus dem Jahr 2003 wurde im Bereich „Haft-Bedingungen“ dokumentiert:
„Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen 18 mutmaßliche Mitglieder der illegalen Gruppe »17. November«, die für 23 politische Morde und andere in den Jahren 1975 bis 2000 begangene Straftaten verantwortlich gemacht wurde, gab Grund zur Besorgnis.
Am 29. Juni wurde ein Mann namens Savvas Xiros mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, die er sich anscheinend in Piräus beim Umgang mit Sprengstoff zugezogen hatte. Während seines mehrwöchigen Klinikaufenthalts stand er unter Polizeibewachung und durfte – angeblich aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen – nur sehr eingeschränkt von seiner Familie besucht werden.
Ein Staatsanwalt durfte ihn hingegen ausführlich vernehmen, nach Angabe der Behörden als Zeugen. Zur Anklageerhebung gegen Savvas Xiros kam es erst am 31. Juli. Einige der 17 weiteren Verdächtigen wurden nach ihrer Festnahme im Juli in völliger Isolation in Haft gehalten. Im Oktober beschwerte sich Angeliki Sotiropoulou, die einzige Frau in der Gruppe, über ihre Haftbedingungen und erhob den Vorwurf, sie dürfe mit ihrem Anwalt keinerlei schriftliche Unterlagen austauschen. Außerdem erklärte sie, in der Presse erschienene Artikel ließen vermuten, dass die Telefonate zwischen ihr und ihrem Verteidiger abgehört würden.“
Amnesty international, Deutschland, Jahresbericht 2003
http://www2.amnesty.de/internet/deall.ns…7f?OpenDocument
Unbestätigten Berichten zufolge, soll die Organisation „17. November“ ab 1975 in Griechenland 23 Menschen ermordet haben, darunter Diplomaten, Unternehmer, Verleger und Politiker. Unter den Toten befinden sich vier US-Bürger. Dutzende Anschläge mit Bomben und Panzerfäusten werden der Organisation zugeschrieben. Die linksextremistische “Epanastatiki Organossi 17. Novembri” (Revolutionäre Organisation 17. November) benannte sich nach den 17. November 1973. An diesem Tag ging die Militärregierung mit Panzern gegen demonstrierende Studenten vor, die das Polytechnikum in Athen besetzt hatten.
Dabei starben 34 Menschen, 800 wurden verletzt. Beim ersten Anschlag der 17N im Dezember 1975 wurde der CIA-Repräsentant in Athen, Richard Welch, getötet. Die durch die 17 N getöteten Menschen waren nach den Kommuniqués der Organisation vor allem “Feinde des Volkes” und “korrupte Politiker”.
Die Publizistin Heike Schrader, die das Buch von Savvas Xiros übersetzte, stellt bei einer Vortragsreise unter anderem in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Nürnberg das traurige und beeindruckende Werk vor.
Anti-Folter-Konvention (UN United Nations)
Am 26. Juni 1987 trat die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (United Nations, New York) in Kraft, die am 6. Oktober 1988 auch in Griechenland ratifiziert wurde.
Im Artikel 1 der von 20 Staaten unterzeichneten Konvention ist festgelegt:
„Artikel 1
(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck “Folter” jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.
(2) Dieser Artikel lässt alle internationalen Übereinkünfte oder innerstaatlichen Rechtsvorschriften unberührt, die weitergehende Bestimmungen enthalten.
„Artikel 3
(1) Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.
(2) Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle maßgeblichen Erwägungen einschließlich des Umstands, dass in dem betreffenden Staat eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht.“
„Artikel 4
(1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Das gleiche gilt für versuchte Folterung und für von irgendeiner Person begangene Handlungen, die eine Mittäterschaft oder Teilnahme an einer Folterung darstellen.
(2) Jeder Vertragsstaat bedroht diese Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.”
Vergleiche dazu: http://untreaty.un.org/ENGLISH/bible/eng…IV/treaty14.asp
Deutsche Version der Anti-Folter-Konvention: http://www.aufenthaltstitel.de/folter.html#1
Englische Version der Anti-Folter-Konvention: http://www.hrweb.org/legal/cat.html
Nach der Verhaftung:
Lese- und Vortragsreise der Autorin Heike Schrader
Am Samstag, 15. Dezember 2007, um 17 Uhr wird die Autorin das Buch auf der „Linken Literatur-Messe, welche vom 14. bis 16. Dezember 2007, stattfindet in der Köngistraße 93, in Nürnberg vorstellen.
Die „Linke Literatur-Messe“ findet in diesem Jahr bereits zum 12. Mal statt. Bekannte und weniger Autoren von zahlreichen Verlagen aus Deutschland stellen ihre Werke der Öffentlichkeit vor. Die Messe ist am Samstag von 10 bis 22 Uhr und am Sonntag von 10 bis 15 Uhr geöffnet.
Ausführliche Informationen zur Messe sind im Internet abrufbar bei http://www.linke-literaturmesse.org und http://www.linke-literaturmesse.org/index3.htm .
Veranstalter der Literatur-Messe ist der Literaturverein Libresso e.V. und Metroproletan Archiv & Bibliothek in Nürnberg
Das Buch „Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ ist Pahl-Rugenstein-Verlag in Bonn im Dezember erschienen.
Verlags- und Buch-Informationen im Detail:
„Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“
Autor der Original-Ausgabe in der griechischen Sprache: Savvas Xiros
Autorin, Publizistin der deutschen Übersetzung: Heike Schrader, Journalistin
Gebundene Ausgabe: 129 Seiten
Verlag: Pahl-Rugenstein; Auflage: 1 (10. Dezember 2007)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3891443943
ISBN-13: 978-3891443941
Preis: 13,90 Euro
Informationen über den Verlag und zum Buch im Internet:
http://www.che-chandler.com/catalog/html/impressum.htm ,
http://www.pahl-rugenstein.de
Juristische Hintergrund-Information:
Gesetzliche Regelungen zu Vereinigungen mit dem Ziel die Bevölkerung einzuschüchtern im Strafgesetzbuch – Paragraph 129 a
In den Paragraphen 129 a und 129 b wird unter anderem das Vorgehen und die Maßnahmen gegen inländische und ausländische terroristische Vereinigungen geregelt.
Die Wurzeln beider Paragraphen (129/129 a) liegen im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794. Im Jahr 1976 der wurde der Paragraph 129 a StGB (terroristische Vereinigung) im Strafgesetzbuch in der damaligen Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Bestimmungen zur Verfolgung inländischer krimineller Vereinigungen:
Zitat: „§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,
oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.
(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.
(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).
(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22.12.2003 (PDF-Format BGBl. I S. 2836) m.W.v. 28.12.2003.“
Regelung zur Verfolgung ausländischer terrroristischer Vereinigungen oder im Ausland tätiger terroristischer Organisation im Strafgesetzbuch:
Zitat: „§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung
(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen wird oder wenn der Täter oder das Opfer Deutscher ist oder sich im Inland befindet. In den Fällen des Satzes 2 wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt.
Die Ermächtigung kann für den Einzelfall oder allgemein auch für die Verfolgung künftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen. Bei der Entscheidung über die Ermächtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen.
(2) In den Fällen der §§ 129 und 129a, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 1, sind die §§ 73d und 74a anzuwenden.
Quellen:
1.Telefoninterview mit Pressesprecherin und Staatsanwältin Dr. Sonja Heine, Generalbundesanwalt, Karlsruhe am 12. Dezember 2007, nachmittags
2.Pressemeldung No. 2029, Berlin, Partei, Die LINKE, Ulla Jelpke, http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=733
3.Redaktion der Tageszeitung „junge Welt“, Berlin,
4.Generalbundesanwalt, Karlsruhe, Internet-Recherche, http://www.generalbundesanwalt.de/de/index.php , http://www.generalbundesanwalt.de/de/sho…id=9&newsid=296
5.Telefonische Anfrage beim Verlag Pahl-Rugenstein, Bonn, http://www.che-chandler.com/catalog/html/impressum.htm , http://www.pahl-rugenstein.de , http://www.che-chandler.com/catalog/index.php?cPath=959
6.Indymedia, http://de.indymedia.org/2007/12/202427.shtml
7.Linke Zeitung, Internet, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php
8.Juristischer Informationsdienst dejure.de, http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
9.Amazon, http://www.amazon.de/Guantanamo-auf-grie…97571530&sr=8-7
10.Linke Literaturmesse, 12., Nürnberg, http://www.linke-literaturmesse.org
11.BBC London, United Kingdom, http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/2138906.stm
Die 12seitige Sonder-Publikation ist bei British Newsflash Magazine, abrufbar bei www.britishnewsflash.de und bei http://www.britishnewsflash.de/t392f37-Unter-Terror-Verdacht-auf-Vortragsreise-JungeWelt-Korrespondentin-und-Journalistin-verhaftet.html

Bitte um Solidarität – Ute-Maria Graupner: "Verbrüderung ist möglich um Michael Heise zu helfen"

Bitte um Solidarität
Ute-Maria Graupner: “Verbrüderung ist möglich um Michael Heise zu helfen”
Karlsruhe. (red). Ute-Maria Graupner bittet im Namen von Hand-in-Hand e.V. Nürnberg, um Solidarität unter jenen, die für Michael Heise, den Gründer von peraspera-international, eine Haftverschonung bewirken möchten. Monika Riemer, ebenfalls vom Verein Hand-in-Hand e. V. in Nürnberg regt an, die von Nelson Mandela vorgegebene Möglichkeit einer individuellen Handhabe mitein zu beziehen. Ute-Maria Graupner: “Es war unter anderem Nelson Mandela und sein Wirken, das Michael Heises politisches Bewusstsein mit geprägt hat. “Wir wissen, dass er mit ihm korrespondiert hatte.”, so Monika Riemer.

Nelson Mandela hatte den Friedensnobelpreis für seine einzigartige, politische Idee und seine persönliche Leistung für die Wahrung der Menschenrechte erhalten.
Er hatte erkannt, dass politisches Bewusstsein eine Verbindung von Psychologie und Politik notwendig macht, um der Würde des Menschen gerecht zu werden und in sich selbst Frieden zu erzeugen.
Schon in jungen Jahren wies Nelson Mandela in seiner Tätigkeit für den ANC auf die gegen die Schwarzen verübte Gewalt hin. Später während seiner Tätigkeit als Staatspräsident plädierte er für eine Begnadigung der Täter, die sich zu ihren Gewalttaten bekannten und aufrichtig bereuten. Er hatte im April 1996 die Truth and Reconciliation Commission, eine Wahrheits- und Versöhnungskommission, gegründet. Darin wurde er eines der demokratischen Merkmale von Freiheit, Brüderlichkeit und Gleichheit gerecht, indem die Verbrüderung zwischen Apartheidsgegnern und Opfern der Apartheid ermöglicht werden konnte.
Der Grundgedanke der Kommission lautete:
„Vergeben ohne zu vergessen“. “Die Demokratie ist der beste Weg der Wiedergutmachung,“ waren Nelson Mandelas Worte.
Was bedeutete das praktisch für den einzelnen Bürger von Südafrika? Die Unterdrückung der Schwarzen musste allgemein bekannt und die mit den Gräueltaten verbundenen Emotionen durften nicht verdrängt werden, damit sich dieses Gewaltpotenzial nicht in umgekehrter Richtung fortsetzte. Das heißt auch, dass Motivation und Vorgehensweise der Täter dazu nicht nur untersucht, sondern auch von ihren Opfern verstanden werden mussten. Mandela wusste, dass nur so auch Vergebung möglich sei und künftig Gewaltfreiheit garantiert würde. Diese Erfahrungen, den damit verbundenen, seelischen Schmerz auszuhalten ohne zu verbittern und die Energie, sich weiter für andere Menschen einzusetzen, erwecken größte Bewunderung.
Mandela lehrt uns, Menschenrechtsverletzungen und schmerzhafte Erfahrungen nicht zu verdrängen, sondern sich mit ihnen auseinanderzusetzen, um darin nicht im Widerstand mit ihnen zu stehen. Sein politisches Bewusstsein ist vom Glauben an die dem Menschen innewohnende Kraft geprägt, scheinbar Unerträgliches zu überwinden. Dies ist den Worten seiner Rede von 1994 zum Amtsantritt als neuer Staatspräsident zu entnehmen. Nicht nur unverdrängtes Leid sollte ans Licht kommen, sondern auch die versteckte Größe des Menschen. Aus dieser Kraft, diesem Licht, wie er sie nannte, kann dann die Fähigkeit zur Vergebung erwachsen. Damit meinte er, dass jegliche Menschenrechtsverletzung zur bloßen Erinnerung an die Vergangenheit werden und niemals wiederkehren würde. Gewalt und Hass kann man nicht mit Gewalt und Hass bekämpfen; damit pflanzen sie sich nur fort. Dieser Gedanke ist Bestandteil eines politischen Bewusstseins, das sich an (Psycho-)Logik orientiert.
Aus der Antrittsrede von Nelson Mandela 1994 :
“Unsere tiefste Angst ist nicht,
dass wir unzulänglich sind,
unsere tiefste Angst ist,
dass wir unermesslich machtvoll sind.
Es ist unser Licht, das wir fürchten, nicht unsere Dunkelheit.
Wir fragen uns: “Wer bin ich eigentlich, dass ich leuchtend, hinreißend, begnadet und phantastisch sein darf?”
Wer bist du denn, es nicht zu sein?
Du bist ein Kind Gottes.
Wenn du dich klein machst,
dient das der Welt nicht.
Es hat nichts mit Erleuchtung zu tun,
wenn du schrumpfst,
damit andere um dich herum sich nicht verunsichert fühlen.
Wir wurden geboren,
um die Herrlichkeit Gottes zu verwirklichen,
die in uns ist.
Sie ist nicht nur in einigen von uns:
Sie ist in jedem Menschen.
Und wenn wir unser eigenes Licht erstrahlen lassen wollen,
geben wir unbewusst anderen Menschen die Erlaubnis,
dasselbe zu tun.
Wenn wir uns von unserer eigenen Angst befreit haben,
wird unsere Gegenwart ohne unser Zutun
andere befreien.

Natürlich ist die Aufdeckung der grausamen Auswirkungen der Apartheid den meisten ihrer Opfer nicht leicht gefallen. Viele können selbst heute die Schuld den Misshandlern und Mördern ihrer Familienmitglieder nicht erlassen. Trotzdem war die Kommission zur Versöhnung einer der wirkungsvollsten Einrichtungen zur Verhinderung neuer Gewalt. Man kann niemandem vergeben, wenn man nicht bereit ist, den eigenen Schmerz zu fühlen. Zudem ist es unmöglich, die Gnade eines anderen anzunehmen, ohne sich zu seinen Gräueltaten zu bekennen, sich mit seinen Handlungsmotiven für sie auseinanderzusetzen und die damit verbundenen, eigenen Emotionen wahrzunehmen, um die verübten Menschenrechtsverletzungen bereuen zu können. Das, psychologisch betrachtet, schwierig zu behandelnde Schuldgefühl wird zwar erst einmal laut, aber in der Vergebung ist auch die eigne Wiedergutmachung der Schuld enthalten. Sie wurde durch Mandelas Vorgehen nicht der weißen Rasse als jahrelange Bürde auferlegt.
Was bedeutet Nelson Mandelas Vorbildfunktion, für die er mit dem Friedensnobelpreis honoriert wurde, für das eigene, politische Bewusstsein?
Gerade wir Sympathisanten von Michael Heises politischer Tätigkeit erkennen, dass es noch immer Menschenrechtsverletzungen gibt, selbst in einer Demokratie, wie der der Bundesrepublik Deutschland. Wir fragen uns vielleicht, weshalb sich das Engagement für die Wahrung der Menschenrechte so schwer umsetzen lässt? Wir entdecken, dass es zu vielen Kontroversen darüber kommt, wie ein Menschrechtsaktivist, wie Michael Heise, zu unterstützen sei, damit ihm endlich Haftverschonung zuteil wird. Und sicher
sind gerade jene Sympathisanten Michael Heises mit Mandelas Wirken vertraut, an dem sich auch er orientiert. Müssten wir uns nicht auch fragen, womit wir eine einheitliche Sicht- und Vorgehensweise verhindern? Müssten nicht auch wir an uns selbst beobachten können, welche Aspekte zu Gewaltfreiheit beitragen können?
Es besteht Grund zur Besorgnis, dass die Anklage Michael Heises nicht gerechtfertigt ist, Besorgnis, dass subtil dem Menschenrechtsaktivisten die politische Stimme unter einem unpolitischen Vorwand genommen werden soll, dass dieser mit Hungerstreik darauf reagiert, und dass Vertreter von Gesetz und Ordnung, den Gedanken der Unantastbarkeit der Würde des Menschen nicht ausreichend verinnerlicht haben.
Und aktuell scheint diese Sorge oder gar Angst zu neuen Anklagen – ja selbst zur gegenseitigen Anklagen – zu führen, dass das Vorgehen der Unterstützer für Michael Heise, sich ungünstig für ihn auswirken könnte. Die Internetplattformen der Sympathisanten von Michael Heise sind voll mit Meinungsäußerungen und darin liegenden Beurteilungen.
Es ist folgerichtig, dass eine Beurteilung aus der persönlichen Sicht doch einer Anklage jener gleichkommt, die eben nicht so handeln, wie man es selbst für günstig betrachtet.Anklagende Formulierungen tragen bereits kleine Wurzeln von Gewalt in sich, die sich schon in der Wortwahl zeigen kann. Sie machen den Widerstand gegen die Ideen und politischen Handlungen der anderen deutlich. Sie sind kaum wahrnehmbare Signale dessen, dass es da doch im Verbogenen Angst gibt, dass eine Ansicht, die wir nicht teilen können, zu Unglück, zu Misserfolg oder zu weiterer Benachteiligung führt.
Nelson Mandela hatte erkannt, dass nur die Befreiung von den eignen Ängsten dazu beiträgt, dass „unsere Gegenwart ohne unser Zutun andere befreit.“ Diese Gegenwart ist als eine Präsenz zu verstehen, die sich daran orientiert, die Dinge ans Licht zu bringen. So dass auch versteckte Handlungsmotive, damit verbundene Emotionen nicht verdrängt bleiben und einen inneren Widerstand gegen sie erzeugen. Er selbst war in der Lage, ohne Widerstand gegen seine schmerzlichen Erfahrungen und die Angst vor ihrer Wiederholung mit Vergebung – also mit einer ganz besonderen Art der Widerstandslosigkeit – zu reagieren. Damit Hass nicht Hass und Anklage nicht Gegenanklage erzeugt.
Meinungsäußerungen mitschwingen, die auf den Internetplattformen nachzulesen sind: Sie das Maß der Menschrechtsverletzungen und der Gewalt, dem die Opfer der Apartheid ausgesetzt waren, ist im Vergleich zu den Verletzungen, die unser politisches System in unserer Psyche hinterlässt, viel schwerer zu ertragen. Und auch bei uns scheint es Verletzungen zu geben. Sie werden deutlich durch Empörung und Sorge, die in den bewusst wahrzunehmen und zur eigenen Entwicklung von politischem Bewusstsein zu nutzen, müsste doch in unserem immer noch demokratischen, satten Nest leicht möglich sein, um sich damit an Nelson Mandelas Vorgabe zu orientieren.
Denn die Zeiten einer Résistance durch Gewalt sind überholt, Demokratie ist zu einem Wert geworden in der Welt. Ein Widerstand, wie die Französische Revolution, hat ja bereits unser Bewusstsein geprägt. Heute orientiert es sich an den historisch nachfolgenden, psychologischen Erkenntnissen und bestimmt längst auch politisches Bewusstsein.
Der Hinweis auf Mandelas Idee, Politik mit Psychologie zu verbinden, soll darauf aufmerksam machen, wie sehr doch politisches Engagement von den individuellen Voraussetzungen abhängt, die auch im unbekannten Bereich einer Persönlichkeit ruhen. Dass es immer notwendig ist, auch die Gefühle bei sich wahrzunehmen, die zu (Menschenrechts-)Verletzungen beitragen können. Dass es sinnvoll ist, über eine Kongruenz zu verfügen, das persönliche Verhalten mit den Gedanken von Humanismus in Einklang zu bringen, und dass zur Bildung von politischem Bewusstsein auch das eigene „private“ Bewusstsein dazu gehört. Wie weit bei der Kenntnisnahme der persönlichen Seite, auch das Bedürfnis nach Vergebung für sich und andere auftritt, möge jedem selbst überlassen sein.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass Michael Heise, der eher als ein Robin Hood und weniger als ein Nelson Mandela tätig ist, den Vertretern der Rechstaatlichkeit verzeihen möge. Aus eigner Erfahrung weiß ich allerdings, dass Vergebung eine persönliche Entlastung, die Sicherheit einer eigenen Handhabe und eine Beruhigung von Gefühlen, wie Zorn und Ohnmacht, bedeutet hatte.
Ich möchte lediglich an das Vorbild, Nelson Mandela, erinnern, bei uns selbst zu beginnen, sich bewusst zu werden, was in uns steckt um damit Frieden in die eigne Persönlichkeit zu verankern.
Denn dann ist eine Verbrüderung möglich, um Menschen, wie Michael Heise, zu helfen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.”
Ute-Maria Graupner von Hand-in-Hand e.V. Nürnberg
3mnewswire.org
Weitere Informationen auch bei http://www.regionalhilfe.de/freemichaelheise

Zweiklassenrecht oder wird der Rechtsstaat demontiert? Michael Heise: "Petitionen sind sinnlos"

Zweiklassenrecht oder wird der Rechtsstaat demontiert?
Michael Heise: “Petitionen sind sinnlos”
Ein Menschenwürde-Aktivist will sich in Deutschland nicht “hinrichten” lassen

von Andreas Klamm
London / Berlin / Karlsruhe. 18. November 2007. “Petitionen sind sinnlos.”, dies erklärte der Menschenwürde-Aktivist und Autor Michael Heise aus Speyer am Rhein in einem offenen Brief aus der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe, der bei http://www.gfa-ludwigshafen.de, der Gemeinschaft für Aufklärung bereits zum Wochenende veröffentlicht wurde. “Petitionen für mich sind, mit Verlaub, sinnlos. Petitionen richten sich immer an die Legislative, die aber darf – und das ist auch gut so – auf die Executive (leider kommt das durch Bestechung dennoch vor) keinen Druck ausüben in laufenden Verfahren. Es geht nicht um mich, sondern schlicht um die Darstellung des Problems, mit welchen Lügen man hinter Gittern verschwinden kann, und dass auf der Basis von Lügen durch Behörden das eine latente Gefahr für ALLE MENSCHEN ist. Darum geht es.
Nicht darum, wie mehr oder weniger großartig ich bin. Ich würde gerne das Engagement der Leute auf die Arbeit von PER ASPERA und auf Aktionen gegen solchen gerichtlichen Staatsterror richten, statt den Michael Heise zu beweinen. Auch die Hungerstreik-Aktion hätte ja kein Ziel, das in meiner Person und einer Verbesserung oder Veränderung dort liegen würde, sondern nur um Druck auszuüben auf die Politik, solche Dinge durch Gesetzgebung so einzuschränken, dass sie unmöglich sind.”, erklärte Michael Heise, der sich seit 14. September 2007 aus nicht offiziell bekannten Gründen in der Untersuchungshaft befindet.
Seinen eigenen Angaben zufolge bestünde “Fluchtgefahr”. Die Gründe weswegen Fluchtgefahr bestehen könnte sind offiziell nicht bekannt. Es befinden sich zahlreiche Gerüchte im Umlauf, die zum großen Teil jedoch als falsch, Stimmungsmache und Verleumdungskampagne gegen Michael Heise aufgedeckt werden konnten. In diversen Foren wurde von “Nebenfrauen” berichtet, die der 66jährige Michael Heise haben solle.
Ein Freund der Familie und der Ehefrau von Michael Heise bestätigte der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org am Samstag in einer telefonischen Anfrage: “An den Gerüchten um angebliche Nebenfrauen von Michael ist absolut nichts wahr. Die Gerüchte sind auch der Ehefrau bekannt. Diese Gerüchte sind absoluter Unsinn.”
Aus nicht sicherer Quelle wurde bekannt, dass Michael Heise möglicherweise wegen des “Verdachtes auf Betrug” im Zusammenhang mit internationalen Finanzgeschäften verhaftet wurde. Möglicherweise könnten sich ein oder mehrere Investoren “betrogen fühlen.” Die Verträge laufen jedoch, den Angaben von Michael Heise Anfang November zufolge, bis zum Jahr 2010.
Zudem läuft seit rund 2 1/2 Jahren ein Verfahren mit dem weltgrößten Pharmakonzern Pfizer New York, (Vereinigte Staaten von Amerika), aus dem Michael Heise, möglicherweise hohe Schadensersatzansprüche zustehen könnten, womit er dann in der Lage wäre, Investoren, die Zweifel haben befriedigen zu können. Die Informationen weswegen sich das Verfahren bereits auf rund zweieinhalb Jahre ausdehnt, sind offiziell nicht bekannt.
Bereits in der Vergangenheit hatte der Menschenwürde-Aktivist Michael Heise, eigenen Angaben entsprechend, “Probleme mit den Justizbehörden in Karlsruhe.”
Bereits vor Jahren wurde berichtet: “In der Rechtsliteratur gilt er als der höchstverurteilte Bagatelltäter der Bundesrepublik Deutschland. Sein Fall wird ein Beispiel dafür, wie Justiz nicht arbeiten sollte.
Was ihm in den Gefängnissen widerfährt, spricht den Menschenrechten Hohn. Jetzt gibt eine brillant geschriebene, von der ersten bis zur letzten Seite packende Biographie erstmals einen umfassenden Überblick über sein Leben, seine Arbeit, seinen gewaltfreien Widerstand gegen einen “Strafvollzug, der vom System her falsch ist”, und seinen unermüdlichen Kampf für die Respektierung der Würde aller Menschen.
Michael Heise wurde erstmals inhaftiert 1970 und ist der Inbegriff des versöhnten Widerspruchs.
In der Asozialität seiner Gefängniszelle entwickelt sich sein Sinn für soziale Gerechtigkeit und sein politisches Bewusstsein. Ohne akademische Abschlüsse wird er zu einem von den Medien viel beachteten, von den Justizbehörden gefürchteten Anwalt der Gefangenen, der sich auch nicht scheut, offen über die Beziehungen des Strafvollzugs zum Faschismus zu schreiben und zu reden.”
Auf offizielle telefonische und schriftliche Presse-Anfragen von Journalisten und einer Nachrichtenagentur reagierten bislang weder die Staatsanwaltschaft noch das etwagige zuständige Gericht.
Noch vor wenigen Monaten, am 27. August 2007, bat der Menschenwürde-Aktivist und Gründer von Per Aspera, Michael Heise (66), damals noch in Freiheit aus Speyer am Rhein, darum eine internationale Petition zu zeichnen. Damals schrieb er: “Petitonen dieser Art zu zeichnen ist beschämend wenig, aber immerhin etwas….‏”. Die Petition wurde von mehreren Hundert Menschen unterzeichnet um Kindes-Missbrauch in einem außer-europäischen Staat zu beenden.
“Anstatt mich hinrichten zu lassen”
Der Menschenwürde-Aktivist Michael Heise kündigte Anfang November in einem öffentlichen Brief an: “Anstatt mich von der Justiz langsam hinrichten zu lassen, in irgendwelchen Drecklöchern zu vegetieren, werde ich – auch insofern schließt sich der Kreis – unmittelbar nach Beendigung des Rechtsweges zur Haftfrage in Hungerstreik treten und bin dann nach spätestens drei Wochen erfahrungsgemäß nicht mehr ansprechbar.
Da es eine Zwangsernährung zum Glück nicht mehr gibt, werde ich danach in Ruhe sterben. Dieses Sterben bekommt nur dann noch einen positiven Sinn für die Menschenrechte, wenn Ihr alle dafür sorgt, dass die von mir hier dargestellten Zusammenhänge sichtbar werden. Dies ist keine Strafsache wie jede andere, sondern eine kaum kaschierte Hinrichtung. Lasst nicht zu, dass diese ohne Aufsehen möglich ist. Ihr kennt ja meine Devise:
Wer wegschaut, ist immer mitschuldig.”
“Superpapa” und ehemaliger FDP-Pressesprecher nimmt Kontakt mit Richtern und Staatsanwälten in Karlsruhe auf
Unterdessen liegt der Redaktion der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org ein Schreiben von Professor Jürgen Hass, einem ehemaligen FDP-Politiker und Pressesprecher der FDP vor, welches dieser an Richter und Staatsanwälte in Karlsruhe in der Angelegenheit Michael Heise mittels email übermittelte. Professor Jürgen Hass gilt als umstritten in politischen Kreisen.
Er ist mit weit mehr als 350 Adoptivkindern auch als “Superpapa” bekannt. Er bietet sich armen Frauen als Adoptiv-Vater an und ermöglicht es diesen “financial child support”, meint Kindergeld aus Deutschland, zu erhalten. Professor Jürgen Hass und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sind sich zumindest in einem Punkt einig: Das außergewöhnliche Engagement von Professor und “Superpapa” Jürgen Hass könnte nur durch eine Gesetzes-Änderung beendet werden und diese Gesetzesänderung gibt es nicht, berichten die Kollegen einer großen britischen Zeitung.
Das Motto des Professors und Pressesprechers Jürgen Hass ist: “Lieber schlichten, statt richten. Wenn die Guten nicht kämpfen, siegt das Böse.”
NRV: „Große Justizreform“ – Die Justizminister der Länder wollen den Rechtsstaat demontieren”
Michael Heise ist im Kampf um elementare Grund- und Menschenrechte, Gerechtigkeit und Demokratie keineswegs allein. Bernd Matthes von http://www.milanstation.de veröffentlichte im Frühjahr einen Aufruf für eine Initiative für eine durch das Volk zu beschliessende Verfassung.
Bereits Anfang Januar 2007 reichte der Autor Hans-Jürgen Graf (Nürnberg) schriftliche Beschwerde gegen Deutschland wegen der möglichen Verletzungen von Menschenrechten beim EU-Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg in Strasbourg (Frankreich) ein. Diese Beschwerde wurde von mehr als 100 Menschen mitunterzeichnet. Hörspiel-Produzent Thomas Müller aus Nürnberg machte ebenso bereits zu Jahresbeginn auf möglicherweise bestehende Gefahren des Demokratie-Abbaus in Deutschland in einem vierteiligen Fernseh-Interview mit IBS Independent Broadcasting Service, Television Leeds (England, United Kingdom) und in einem Beitrag des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) aufmerksam.
Der Online-Redakteur Dirk Grund aus Ludwigshafen berichtet bei http://www.alg2-hartz4.de über fragwürdige Praktiken eines Privatunternehmens zur Arbeitsintegration. Zudem gibt es kaum noch zählbare Bürger-Bewegungen, die sich für Grund- und Menschenrechte und für die Demokratie in Deutschland couragiert engagieren.
Die Fernseh-Produzentin und Moderatorin Petra Karl (“Tacheles im Namen des Volkes”) beklagte im Zusammenhang der schweren Notlage einer polnischen Mutter mit Kind “Baby Nicola sucht Arbeit”, schwerste soziale Miss-Stände in Deutschland und auch die NRV Neue Richtervereinigung in Berlin, Richter und Staatsanwälte warnten deutlich vor der Demontage des Rechtsstaates.
Bereits am 11. Juli 2006 warnte die Neue Richtervereinigung davor, dass möglicherweise der Rechtsstaat in Gefahr sein könne. In einer Pressemitteilung teilte die Neue Richtervereinigung, ein Zusammenschluss von Richtern, Richterinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen mit Sitz in Berlin mit:
“Auf ihrer Frühjahrskonferenz haben die Justizminister der Länder Anfang Juni mehrheitlich Beschlüsse für eine sogenannte „Große Justizreform“ gefasst. Kernstück ist die sogenannte „Funktionale Zweigliedrigkeit“, mit der die Justizminister Rechtsmittel abbauen wollen, und zwar bei den Zivilgerichten, im Bereich der Strafgerichtsbarkeit, bei den Arbeitsgerichten und bei den Sozialgerichten. Die Neue Richtervereinigung lehnt eine solche Demontage des Rechtsstaats in Deutschland entschieden ab.
Die Neue Richtervereinigung weist darauf hin, dass Rechtsmittel zum Kern jedes rechtsstaatlichen Systems gehören, in Deutschland genauso wie in allen anderen europäischen Staaten.
Der Begriff „Funktionale Zweigliedrigkeit“ verschleiert die Zielrichtung der Justizminister, denen es allein um einen Abbau von Rechtsmitteln geht, zu Lasten der rechtssuchenden Bürger. Die sogenannte „funktionale Zweigliedrigkeit“ ist in Wahrheit eine Funktionale Eingliedrigkeit, da die Bürger in weiten Bereichen nach den Vorstellungen der Justizminister überhaupt keine Möglichkeit mehr haben sollen, gerichtliche Entscheidungen durch Rechtsmittel sachlich überprüfen zu lassen.
Das gilt für die vorgesehene „Zulassungsberufung“ bei den Zivilgerichten und bei den Arbeitsgerichten genauso wie für die geplante „Annahmeberufung“ bei der Mehrzahl der Strafurteile von Amtsrichtern.
Wilfried Hamm, Sprecher der Neuen Richtervereinigung: „Die sogenannte funktionale Zweigliedrigkeit ist erschreckend. Die Justizministerkonferenz plant den mit Abstand weitreichendsten Abbau von Rechtsmitteln in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg.
Noch nie haben sich Justizminister in Deutschland zu einer solchen Demontage des Rechtsstaats verabredet.
Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für ein solches Vorhaben. Die Kostenargumente der Justizminister sind absurd. Die Justizminister haben noch nicht einmal den Versuch einer Kostenberechnung unternommen. Im Gegenteil hat die Evaluation der letzten Zivilprozessreform gezeigt, dass im Bereich des Berufungsrechts bereits jetzt bis an die Grenze des Vertretbaren Einschränkungen gegriffen haben. Außerdem gibt Deutschland, was jeder Justizminister seit der Studie des Europarats von Dezember 2004 weiß, nicht zu viel sondern zu wenig Geld für den Rechtsstaat aus.“
Hamm weist allerdings auch auf einen Hoffnungsschimmer hin, der sich aus den Beschlüssen der Justizministerkonferenz ergebe: „Erstmals haben die sachlichen Argumente von Richtern und Rechtsanwälten und aus vielen anderen Bereichen der Gesellschaft Wirkung gezeigt und einen Teil der Justizminister zu einem Umdenken veranlasst. Die entscheidenden Abstimmungen der Justizminister sind äußerst knapp verlaufen, zum Teil mit 8 zu 7 Stimmen.
Eine starke Minderheit unter den Justizministern hat sich dem geplanten massiven Rechtsmittelabbau zumindest teilweise widersetzt. Wir fordern diese Minister auf: Erheben Sie Ihre Stimme auch in der Öffentlichkeit, um erheblichen Schaden für den Rechtsstaat in Deutschland abzuwenden.“
http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&pr…&lv_id=88&fg_id=
www.regionalhilfe.de/freemichaelheise
3mnewswire.org

Haben wir ein Zweiklassenrecht? Zur Rechtsprechung in Deutschland und den Fall Michael Heise von Per Aspera

Haben wir ein Zweiklassenrecht?
Zur Rechtsprechung in Deutschland und den Fall Michael Heise von Per Aspera
Von Peter Christian Nowak, Journalist
Berlin / Karlsruhe. (15. November 2007). Wie Rechtsprechung in Deutschland – und nicht nur in Deutschland – funktionieren kann, sei nochmals an folgenden Fall erinnert. Der Leser möge für sich selbst die Frage beantworten, ob Recht auch immer zu Recht gesprochen wird und ob es nicht Konstellationen gibt, in denen die Rechtsprechung sich Zweifel gefallen lassen muß. Zweifel an der Rechtskultur in Deutschland – Haben wir ein Zweiklassenrecht?
Der Vodafone-Skandal.
Die herrschende Wirtschaftselite und die Justiz demonstrieren offen ihre Verachtung gegenüber der Gesellschaft. Wen wundert da der Zorn der Mehrheitsgesellschaft, die sich in der Sehnsucht nach Recht und Gerechtigkeit verzehrt?
Gegen die Zahlung von 3,2 Millionen Euro, was gerade zwei Monatsgehältern des angeklagten Deutschen-Bank-Chefs Josef Ackermann entspricht, konnte dieser als freier und unbescholtener Bürger den Gerichtssaal verlassen. Der Mitangeklagte ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser kommt mit 1,5 Millionen Euro davon, der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk mit einer Million, und der Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel wird eine Geldauflage von 60.000 Euro verschmerzen müssen.
Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Vorfeld mit den Rechtsanwälten der Angeklagten einen Deal ausgehandelt, der gegen eine Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro den Freispruch der sechs Angeklagten bewirkte. Man muss nur die Summe der Millionenprämien und Abfindungen in Höhe von 60 Millionen Euro, die sich die Angeklagten Anfang 2000 im Aufsichtsrat von Mannesmann bewilligt hatten, mit der jetzt verordneten Geldauflage vergleichen, um einen Eindruck davon zu bekommen, für welchen Spottpreis sich Mitglieder der Wirtschafts- und Finanzelite vor Gericht freikaufen können. Konfrontiert mit dem Vorwurf des “Freikaufens” verwies der Vorsitzende Richter Stefan Drees auf die Strafprozessordnung und machte dabei einige, sehr aufschlussreiche Bemerkungen:
Jedes Jahr würden vor deutschen Gerichten Tausende Verfahren gegen Auflagen eingestellt, sagte Drees und fügte hinzu: “Es bedarf keiner näheren Darlegung, dass die in diesen Fällen Angeklagten ganz überwiegend nicht über besonders hohe Einkünfte oder Vermögen verfügen.” Daraus leitete eine Begründung ab, die zynischer nicht sein könnte:
Aufgrund des Gleichheitsgebots im Grundgesetz müsse diese Chance aber auch “begüterten Angeklagten” zur Verfügung stehen. Ferner gab Drees zugunsten der Angeklagten zu bedenken, diese seien durch den Prozess “und das überragende öffentliche Interesse” über eine lange Zeit hinweg “einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt gewesen”. Der Ausgang des Verfahrens sei genau so offen gewesen, wie die Frage, ob die Angeklagten überhaupt Untreue begangen oder vorsätzlich gehandelt hätten. Zur Höhe der Geldauflage sagte Drees: “Es mag angesichts der heute erzielten Spitzenverdienste unverständlich sein, sie ist aber geltendes Recht.” Das Landgericht Düsseldorf stützte sich bei seinem Urteil auf den Paragraphen 153a der Strafprozessordnung, in dem es unter anderem heißt, Geldauflagen sollten dazu geeignet sein, “das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen”, und sie dürften der “Schwere der Schuld” nicht entgegenstehen.
Ackermanns Verteidiger, Eberhard Kempf, einer der teuersten Wirtschaftsanwälte und bezeichnenderweise ehemaliger Maoist, begründete seinen Antrag zur Einstellung des Verfahrens mit der dreisten Behauptung: “Das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Geschehens ist weitgehend befriedigt”.
In Wirklichkeit ist die Einstellung des Mannesmann-Prozesses in der breiten Öffentlichkeit auf keinerlei Verständnis gestoßen. Die Tageszeitungen und Onlineforen waren voll von empörten Leserbriefen. Vielfach wurde das bekannte Sprichwort zitiert: “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”. Meist waren die Kommentare jedoch weitaus schärfer und nahmen direkten Bezug auf die tiefe soziale Spaltung in Deutschland. Ein Leserbrief in der Berliner Zeitung gab z.B. folgenden, durchaus einleuchtenden Ratschlag: “Es ist sehr erfreulich zu lesen, dass Herr Ackermann und die anderen Beschuldigten gegen eine Geldzahlung frei sind. Das bedeutet ja auch, dass künftig ein Mensch mit normalem Einkommen oder gar ein Hartz-IV-Empfänger gegen Zahlung von einem Cent jederzeit von unseren Gerichten frei zu sprechen ist. Ich empfehle allen, die vor Gericht stehen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, unter Hinweis auf die in Düsseldorf getroffene Entscheidung.
Gleiches Recht und damit gleiche finanzielle Belastung für alle! Gerecht und verständlich wäre im Fall Ackermann eine Zahlung aus seiner eigenen Tasche in Höhe von 140 Millionen Euro gewesen.” Die ziemlich plötzliche Wende und Einstellung des Prozesses ist Umständen geschuldet, die bisher wenig in Medien behandelt wurden. Zum einen ging es um das Ansehen der Deutschen Bank und ihres Chefs im Besonderen. Für beide stand einiges auf dem Spiel. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung hätte Ackermann abtreten müssen, dies hätte einige gewichtige Folgen für die Deutsche Bank gehabt. Ulrich Hocker, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapiere (DSW), begrüßte die Entscheidung mit den Worten: “Es musste ein Ende gefunden werden, das Schaden von der Deutschen Bank abwendet – dies ist jetzt geschehen” (Tagesspiegel). Damit bleibe Ackermanns Position unangefochten.
Viele Insider sind gar der Auffassung, der durchgestandene Prozess habe Ackermanns Position in der Bank sogar noch weiter gestärkt. Wie zu erwarten war, wurde der “Freispruch zweiter Klasse” von der Finanzelite einhellig begrüßt.
Fest steht auch, dass der Kuhhandel sorgfältig hinter den Kulissen eingefädelt wurde. Staatsanwälte und Angeklagte hatten wochenlang im Geheimen über die Höhe der Ablasszahlungen gefeilscht. Alle Beteiligten wollten weitere Untersuchungen und mögliche Anklagen verhindern. Ackermann, Esser, Zwickel und Co, weil sie durchaus mit Haftstrafen hätten rechnen müssen.
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht, weil sie den gesamten Sachverhalt samt Zeugenaussagen usw. neu hätten aufrollen müssen und dafür, wie sie behaupteten, Jahre gebraucht hätten. Nunmehr dauerte der zweite Mannesmann-Prozess zur Überraschung aller nicht Eingeweihten ganze sechs Tage. Der Vorsitzende Richter hatte ursprünglich immerhin 26 Verhandlungstage vorgesehen. Welche Bedeutung hatte nun dieser Prozess? Sicherlich muss man ihn als eine Farce betrachten. Aber er war mehr als das, er hat dem Publikum in anschaulicher Weise das Ausmaß der sozialen und rechtlichen Ungleichheit in diesem Land vor Augen geführt.
Die angeblich neutrale bürgerliche Gerichtsbarkeit hat sich selbst als das vorgeführt, was sie immer war – als eine Klassenjustiz. Bereits bei den vorgezogenen Neuwahlen 2005, als die Schröder-Regierung den Bettel hinwarf und damit dem Drängen der Wirtschaft folgte, eine noch rechtere Regierung zu installieren, hatten sich das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident für diese undemokratische Lösung ausgesprochen.
Nach über drei Jahren geht nun ein Prozess zu Ende, der oftmals als spektakulärster Wirtschaftsstrafprozess der Nachkriegszeit bezeichnet wurde. In der juristischen Auseinandersetzung ging es um die Bewertung von Zahlungen an Manager in Millionenhöhe. Während der Übernahmeschlacht um Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone im Jahr 2000 waren durch umstrittene Entscheidungen des Aufsichtsratspräsidiums der Mannesmann AG Bonuszahlungen von knapp 60 Millionen Euro an den damaligen Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser, der allein gut 30 Millionen kassierte, den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk (4,6 Millionen Euro) und 18 weitere ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Angehörige beschlossen worden.
Auch der damalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie der Betriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg hatten diesem Aufsichtsratpräsidium angehört und das Ganze abgenickt. Das Landgericht Düsseldorf musste Ende Oktober den Mannesmann-Prozess wieder aufnehmen, nachdem es 2004 alle Angeklagten freigesprochen hatte. 2005 hatte der Bundesgerichtshof diese skandalösen Freisprüche aufgehoben und eine Neuauflage des Prozesses angeordnet. Die Begründung der Karlsruher Bundesrichter war unmissverständlich: Die Freisprüche seien fehlerhaft, die Beweiswürdigung voller Lücken. Im Gegensatz zum Landgericht sahen die BGH-Richter bei den Angeklagten Ackermann, Esser und Zwickel “den Tatbestand der Untreue verwirklicht”. Aufsichtsräte seien “nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter”, hieß es in der Begründung. Nachdem der Prozess nun endgültig eingestellt worden ist, stellte die Süddeutsche Zeitung die verblüffte Frage:
“Was ist denn nun erlaubt und was nicht in den höchsten Gremien der Wirtschaft? Was ist den jetzt mit der konkreten Umsetzung der Aussage des Dritten Strafsenats in Karlsruhe, es sei ‚schlechterdings nicht vorstellbar’, dass sich die in führenden Positionen der deutschen Wirtschaft tätigen Angeklagten ‚für berechtigt gehalten haben könnten, in Millionenhöhe willkürlich über das ihnen anvertraute Gesellschaftsvermögen verfügen zu dürfen’?” Das Düsseldorfer Gericht und seine Angeklagten haben diese Frage eindeutig in ihrem Sinne entschieden.
Dagegen nimmt sich “der Fall Michael Heise”geradezu als ein Bagatellfall aus. Warum aber bei Herrn Heise die Haftgründe ausreichen und bei Herrn Ackermann und Herrn Esser und Co. beispielsweise nicht, ist mir vorläufig noch ein Rätsel. Da hat die Justiz noch eine Bringschuld zu erfüllen. Oder doch eine Zweiklassenjustiz?
Weitere Informationen zu diesem Thema und weiteren Themen:
Peter Christian Nowak, Redaktion: !Tacheles – Im Namen des Volkes?!
http://www.gfa-ludwigshafen.de und http://www.tacheles-im-namen-des-volkes.de
Weitere Informationen:
www.regionalhilfe.de/freemichaelheise
3mnewswire.org

Haben wir ein Zweiklassenrecht? Zur Rechtsprechung in Deutschland und den Fall Michael Heise von Per Aspera

Haben wir ein Zweiklassenrecht?
Zur Rechtsprechung in Deutschland und den Fall Michael Heise von Per Aspera

Von Peter Christian Nowak, Journalist
Berlin / Karlsruhe. (15. November 2007). Wie Rechtsprechung in Deutschland – und nicht nur in Deutschland – funktionieren kann, sei nochmals an folgenden Fall erinnert. Der Leser möge für sich selbst die Frage beantworten, ob Recht auch immer zu Recht gesprochen wird und ob es nicht Konstellationen gibt, in denen die Rechtsprechung sich Zweifel gefallen lassen muß. Zweifel an der Rechtskultur in Deutschland – Haben wir ein Zweiklassenrecht?
Der Vodafone-Skandal.
Die herrschende Wirtschaftselite und die Justiz demonstrieren offen ihre Verachtung gegenüber der Gesellschaft. Wen wundert da der Zorn der Mehrheitsgesellschaft, die sich in der Sehnsucht nach Recht und Gerechtigkeit verzehrt?
Gegen die Zahlung von 3,2 Millionen Euro, was gerade zwei Monatsgehältern des angeklagten Deutschen-Bank-Chefs Josef Ackermann entspricht, konnte dieser als freier und unbescholtener Bürger den Gerichtssaal verlassen. Der Mitangeklagte ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser kommt mit 1,5 Millionen Euro davon, der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk mit einer Million, und der Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel wird eine Geldauflage von 60.000 Euro verschmerzen müssen.
Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Vorfeld mit den Rechtsanwälten der Angeklagten einen Deal ausgehandelt, der gegen eine Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro den Freispruch der sechs Angeklagten bewirkte. Man muss nur die Summe der Millionenprämien und Abfindungen in Höhe von 60 Millionen Euro, die sich die Angeklagten Anfang 2000 im Aufsichtsrat von Mannesmann bewilligt hatten, mit der jetzt verordneten Geldauflage vergleichen, um einen Eindruck davon zu bekommen, für welchen Spottpreis sich Mitglieder der Wirtschafts- und Finanzelite vor Gericht freikaufen können. Konfrontiert mit dem Vorwurf des “Freikaufens” verwies der Vorsitzende Richter Stefan Drees auf die Strafprozessordnung und machte dabei einige, sehr aufschlussreiche Bemerkungen:
Jedes Jahr würden vor deutschen Gerichten Tausende Verfahren gegen Auflagen eingestellt, sagte Drees und fügte hinzu: “Es bedarf keiner näheren Darlegung, dass die in diesen Fällen Angeklagten ganz überwiegend nicht über besonders hohe Einkünfte oder Vermögen verfügen.” Daraus leitete eine Begründung ab, die zynischer nicht sein könnte:
Aufgrund des Gleichheitsgebots im Grundgesetz müsse diese Chance aber auch “begüterten Angeklagten” zur Verfügung stehen. Ferner gab Drees zugunsten der Angeklagten zu bedenken, diese seien durch den Prozess “und das überragende öffentliche Interesse” über eine lange Zeit hinweg “einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt gewesen”. Der Ausgang des Verfahrens sei genau so offen gewesen, wie die Frage, ob die Angeklagten überhaupt Untreue begangen oder vorsätzlich gehandelt hätten. Zur Höhe der Geldauflage sagte Drees: “Es mag angesichts der heute erzielten Spitzenverdienste unverständlich sein, sie ist aber geltendes Recht.” Das Landgericht Düsseldorf stützte sich bei seinem Urteil auf den Paragraphen 153a der Strafprozessordnung, in dem es unter anderem heißt, Geldauflagen sollten dazu geeignet sein, “das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen”, und sie dürften der “Schwere der Schuld” nicht entgegenstehen.
Ackermanns Verteidiger, Eberhard Kempf, einer der teuersten Wirtschaftsanwälte und bezeichnenderweise ehemaliger Maoist, begründete seinen Antrag zur Einstellung des Verfahrens mit der dreisten Behauptung: “Das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Geschehens ist weitgehend befriedigt”.
In Wirklichkeit ist die Einstellung des Mannesmann-Prozesses in der breiten Öffentlichkeit auf keinerlei Verständnis gestoßen. Die Tageszeitungen und Onlineforen waren voll von empörten Leserbriefen. Vielfach wurde das bekannte Sprichwort zitiert: “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”. Meist waren die Kommentare jedoch weitaus schärfer und nahmen direkten Bezug auf die tiefe soziale Spaltung in Deutschland. Ein Leserbrief in der Berliner Zeitung gab z.B. folgenden, durchaus einleuchtenden Ratschlag: “Es ist sehr erfreulich zu lesen, dass Herr Ackermann und die anderen Beschuldigten gegen eine Geldzahlung frei sind. Das bedeutet ja auch, dass künftig ein Mensch mit normalem Einkommen oder gar ein Hartz-IV-Empfänger gegen Zahlung von einem Cent jederzeit von unseren Gerichten frei zu sprechen ist. Ich empfehle allen, die vor Gericht stehen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, unter Hinweis auf die in Düsseldorf getroffene Entscheidung.
Gleiches Recht und damit gleiche finanzielle Belastung für alle! Gerecht und verständlich wäre im Fall Ackermann eine Zahlung aus seiner eigenen Tasche in Höhe von 140 Millionen Euro gewesen.” Die ziemlich plötzliche Wende und Einstellung des Prozesses ist Umständen geschuldet, die bisher wenig in Medien behandelt wurden. Zum einen ging es um das Ansehen der Deutschen Bank und ihres Chefs im Besonderen. Für beide stand einiges auf dem Spiel. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung hätte Ackermann abtreten müssen, dies hätte einige gewichtige Folgen für die Deutsche Bank gehabt. Ulrich Hocker, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapiere (DSW), begrüßte die Entscheidung mit den Worten: “Es musste ein Ende gefunden werden, das Schaden von der Deutschen Bank abwendet – dies ist jetzt geschehen” (Tagesspiegel). Damit bleibe Ackermanns Position unangefochten.
Viele Insider sind gar der Auffassung, der durchgestandene Prozess habe Ackermanns Position in der Bank sogar noch weiter gestärkt. Wie zu erwarten war, wurde der “Freispruch zweiter Klasse” von der Finanzelite einhellig begrüßt.
Fest steht auch, dass der Kuhhandel sorgfältig hinter den Kulissen eingefädelt wurde. Staatsanwälte und Angeklagte hatten wochenlang im Geheimen über die Höhe der Ablasszahlungen gefeilscht. Alle Beteiligten wollten weitere Untersuchungen und mögliche Anklagen verhindern. Ackermann, Esser, Zwickel und Co, weil sie durchaus mit Haftstrafen hätten rechnen müssen.
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht, weil sie den gesamten Sachverhalt samt Zeugenaussagen usw. neu hätten aufrollen müssen und dafür, wie sie behaupteten, Jahre gebraucht hätten. Nunmehr dauerte der zweite Mannesmann-Prozess zur Überraschung aller nicht Eingeweihten ganze sechs Tage. Der Vorsitzende Richter hatte ursprünglich immerhin 26 Verhandlungstage vorgesehen. Welche Bedeutung hatte nun dieser Prozess? Sicherlich muss man ihn als eine Farce betrachten. Aber er war mehr als das, er hat dem Publikum in anschaulicher Weise das Ausmaß der sozialen und rechtlichen Ungleichheit in diesem Land vor Augen geführt.
Die angeblich neutrale bürgerliche Gerichtsbarkeit hat sich selbst als das vorgeführt, was sie immer war – als eine Klassenjustiz. Bereits bei den vorgezogenen Neuwahlen 2005, als die Schröder-Regierung den Bettel hinwarf und damit dem Drängen der Wirtschaft folgte, eine noch rechtere Regierung zu installieren, hatten sich das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident für diese undemokratische Lösung ausgesprochen.
Nach über drei Jahren geht nun ein Prozess zu Ende, der oftmals als spektakulärster Wirtschaftsstrafprozess der Nachkriegszeit bezeichnet wurde. In der juristischen Auseinandersetzung ging es um die Bewertung von Zahlungen an Manager in Millionenhöhe. Während der Übernahmeschlacht um Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone im Jahr 2000 waren durch umstrittene Entscheidungen des Aufsichtsratspräsidiums der Mannesmann AG Bonuszahlungen von knapp 60 Millionen Euro an den damaligen Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser, der allein gut 30 Millionen kassierte, den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk (4,6 Millionen Euro) und 18 weitere ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Angehörige beschlossen worden.
Auch der damalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie der Betriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg hatten diesem Aufsichtsratpräsidium angehört und das Ganze abgenickt. Das Landgericht Düsseldorf musste Ende Oktober den Mannesmann-Prozess wieder aufnehmen, nachdem es 2004 alle Angeklagten freigesprochen hatte. 2005 hatte der Bundesgerichtshof diese skandalösen Freisprüche aufgehoben und eine Neuauflage des Prozesses angeordnet. Die Begründung der Karlsruher Bundesrichter war unmissverständlich: Die Freisprüche seien fehlerhaft, die Beweiswürdigung voller Lücken. Im Gegensatz zum Landgericht sahen die BGH-Richter bei den Angeklagten Ackermann, Esser und Zwickel “den Tatbestand der Untreue verwirklicht”. Aufsichtsräte seien “nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter”, hieß es in der Begründung. Nachdem der Prozess nun endgültig eingestellt worden ist, stellte die Süddeutsche Zeitung die verblüffte Frage:
“Was ist denn nun erlaubt und was nicht in den höchsten Gremien der Wirtschaft? Was ist den jetzt mit der konkreten Umsetzung der Aussage des Dritten Strafsenats in Karlsruhe, es sei ‚schlechterdings nicht vorstellbar’, dass sich die in führenden Positionen der deutschen Wirtschaft tätigen Angeklagten ‚für berechtigt gehalten haben könnten, in Millionenhöhe willkürlich über das ihnen anvertraute Gesellschaftsvermögen verfügen zu dürfen’?” Das Düsseldorfer Gericht und seine Angeklagten haben diese Frage eindeutig in ihrem Sinne entschieden.
Dagegen nimmt sich “der Fall Michael Heise”geradezu als ein Bagatellfall aus. Warum aber bei Herrn Heise die Haftgründe ausreichen und bei Herrn Ackermann und Herrn Esser und Co. beispielsweise nicht, ist mir vorläufig noch ein Rätsel. Da hat die Justiz noch eine Bringschuld zu erfüllen. Oder doch eine Zweiklassenjustiz?
Weitere Informationen zu diesem Thema und weiteren Themen:
Peter Christian Nowak, Redaktion: !Tacheles – Im Namen des Volkes?!
http://www.gfa-ludwigshafen.de und http://www.tacheles-im-namen-des-volkes.de
Mehr Informationen: www.regionalhilfe.de/freemichaelheise

Sprecherin der Nelson Mandela Foundation: "Michael Heise Kampagne ist wichtig"

Im Einsatz für die Menschenwürde
Sprecherin der Nelson Mandela Foundation: “Michael Heise Kampagne ist wichtig”
Houghton (Südafrika) / Berlin / Karlsruhe. 15. November 2007. Eine Sprecherin der Nelson Mandela Stiftung (Foundation) in Südafrika bedauerte in einem an die Nachrichtenagentur 3mnewswire.org übermittelten Schreiben, an den seit 14. September 2007 aus bislang nicht offiziell bekannten Gründen inhaftierten Menschenwürde-Aktivisten, Michael Heise (66) aus Speyer am Rhein, die “Kampagne von Michael Heise” nicht unterstützen zu können, “was jedoch nichts an der Wichtigkeit” seiner Kampagne nehme.

Nelson Mandela (90), der frühere Anti-Apartheid-Kämpfer Südafrikas und erste schwarze Präsident des Landes, hat bereits im Juni 2007 seinen Rückzug aus den Aktivitäten des öffentlichen Lebens angekündigt. Dem früheren Staatspräsidenten gehe es gut. Er verbringe seinen wohl verdienten Ruhestand mit großer Freude im Kreise seiner Familie.
Er plane jetzt seinen kompletten Rückzug in den Ruhestand. “Doch dies nimmt nichts von der Wichtigkeit der Kampagne von Michael Heise. Wir bedauern, dass Nelson Mandela die Aktion nicht unterstützen kann.”, teilte eine Sprecherin der Nelson Mandela Foundation in Südafrika mit. Der Menschenwürde-Aktivist Michael Heise befindet sich zur Zeit in Untersuchungshaft in der Justiz-Vollzugsanstalt Karlsruhe.
Bereits vor mehreren Jahrzehnten hatten der frühere Staatspräsident Südafrikas, Nelson Mandela und der Menschenwürde-Aktivist Michael Heise schriftliche Korrespondenz. Von der damaligen Anstaltsleitung wurde der Briefkontakt zu Nelson Mandela allerdings untersagt mit der Begründung: “Der Inhalt der Briefe verstößt gegen Sicherheit und Ordnung. Die Briefpartner tauschen Theorien aus, wie man totalitäre und faschistische Regime stürzen kann und vergleichen herbei die demokratische Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die von Südafrika mit solchen Regimen.”
Gegen das Briefkontakt-Verbot erhob der heute 66jährige Menschenwürde-Aktivist aus Speyer am Rhein damals Klage beim Oberlandesgericht. Das Oberlandesgericht verfügte “Die Anhaltung der Korrespondenz ist zu recht erfolgt.” Daraufhin legte Michael Heise Verfassungsbeschwerde wegen der “Verletzung des Rechtes auf Briefverkehr” ein. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm diese Beschwerde jedoch nicht an. Rund zwei Jahrzehnte später wurde Nelson Mandela als Staatsgast in Bonn mit allen Würden und Ehren empfangen.
Heise schrieb in seinem autobiographischen Buch “Wege nach Georgia”, erschienen 1999 im Triga-Verlag Gelnhausen, dass er vermute, “der einzige Straftäter der Erde zu sein, dessen Resozialisierung durch einen Nobelpreisträger und Staatspräsidenten “erheblich gefährdet” werde.”
Unterdessen teilte eine Freundin von Michael Heise mit, dass sich Michael Heise über jeden Brief, den er erhalte sehr freue. Die vorläufige Postanschrift von Michael Heise lautet: Michael Heise, JVA Karlsruhe, Riefstahlstr. 9, 76133 Karlsruhe
Mehr Informationen zum Thema:
http://www.regionalhilfe.de/freemichaelheise
http://118242.homepagemodules.de/t929f72…-in-U-Haft.html
http://www.britishnewsflash.de/f36-Sonde…hael-Heise.html
3mnewswire.org

Betreiben der Online-Redakteur Dirk Grund und der Journalist Andreas Klamm eine "Propaganda-Maschine" für die Menschenrechte?

Schlimme Vorwürfe zur Situation des Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise
Betreiben der Online-Redakteur Dirk Grund und der Journalist Andreas Klamm eine “Propaganda-Maschine” für die Menschenrechte?

Washington / London / Berlin / Karlsruhe. 12. November 2007. (red). Im Zusammenhang mit der Berichterstattung um den Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise, der seit 14. September 2007 aus bislang nicht näher bekannten Gründen, seinen eigenen Angaben zufolge wegen “Fluchtgefahr” in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe sitzt, wurde dem Online-Journalisten Dirk Grund und dem Journalisten und Andreas Klamm vorgeworfen, eine “Propaganda-Maschine” für einen “…infhaftierten Wirtschaftskriminellen…” im Zusammenhang mit den Berichten zum Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise zu betreiben.
Die Vorwürfe werden von einem anonymen Autor in einem Forum des Erwerbslosenforum Deutschland erhoben (http://www.elo-forum.org/michael-heise-u-haft-t18001.html)
Zudem werden der Online-Redakteur Dirk Grund und der Journalist und Herausgeber, Andreas Klamm, der Lüge bezichtigt: “Einen internationalen Schreibdienst für die Menschenwürde Per Aspera” gibt es angeblich nicht, so heisst es in den veröffentlichten Vorwürfen durch einen anonymen Autor der sich “Hobby123” nennt.
Ein anonymer Autor macht dem Journalisten Andreas Klamm, nunmehr zudem zum Vorwurf, dass dieser kein Journalist und kein Herausgeber sei. Dem Journalisten wird weiterhin zum Vorwurf gemacht, er habe staatliche Dokumente gefälscht.
Der Herausgeber und Journalist warnte: “Deutschland darf seine Glaubwürdigkeit und Rolle als moderner Menschenrechtsstaat nicht verlieren. Doch durch Diffamierungen, Verleumdungen und die Diskreditierung von engagierten Journalisten und Menschen setzen einige anonyme Autoren die Glaubwürdigkeit des modernen Menschenrechtsstaat Deutschland leichtfertig aufs Spiel. In dieser Vorreiterrolle muss Deutschland auch in der Lage sein, selbst-kritisch zu prüfen, wie man mit couragierten Menschenwürde-Aktivisten umgeht.”
Noch am 12. März 2007 erklärte Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) zum Engagement von Nichtregierungs-Organisationen und Individuen vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nation (United Nations) in Genf: “Wir sind es den Menschen der Weltgemeinschaft schuldig nicht zu schweigen und nicht wegzusehen.”Eine wirksame Umsetzung und ein effektiver Schutz der Menschenrechte nur möglich ist, wenn Grundprinzipien beachtet werden und, dass die Werte, um deren Verbreitung wir kämpfen, nicht im Kampf gegen den Terrorismus geopfert werden dürfen.
Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar und bedingen einander.
Es kann keinen Vorrang zwischen bürgerlichen und poltitischen Freiheitsrechten und einerseits wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten andererseits geben. Achtung und Schutz von Menschenrechten sind nur in einem Umfeld möglich, in dem Sicherheit organisiert und gewährleistet ist.
In einem lebendigen und relevanten Menschenrechtsrat darf die Stimme derer nicht fehlen, die sich für die Menschenrechte einsetzen und oft für die Opfer von Menschenrechts-Verletzungen sprechen.
Ohne die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, SEIEN ES INDIVIDUEN ebenso wie Nichtregierungsorganisationen, die sich häufig unter großen Risiken für die tatsächliche Gewährung der Menschenrechte einsetzen, ist ein effektiver Menschenrechtsschutz nicht möglich.
Es kann nicht angehen, dass schwerste Menschenrechtsverletzungen nicht – oder nicht mit der gebotenen Deutlichkeit – angesprochen werden können, weil regionale oder weltanschaulich bedingte Solidarität die Bereitschaft zu vorurteilsloser Wahrnehmung von kritischen Situationen überstrahlt.
In Fällen extremer Menschenrechtsverletzungen sind wir es den Menschen und der Weltgemeinschaft schuldig nicht zu schweigen und nicht wegzusehen.”
An Eides Statt erklärte der Journalist und Herausgeber Andreas Klamm heute am 12. November 2007, öffentlich in einer internationalen Erklärung:
1. Ich bin NACHWEISBAR seit 1984 als Journalist, Herausgeber und Medien-Produzent tätig.
2. Bin ich seit 1986 international NACHWEISBAR als Gründer und Herausgeber von British Newsflash Magazin tätig, das bereits 1986 im STAMM-Verlags-Verzeichnis (Essen, Deutschland) eingetragen ist.
Dort ist mein Name als Herausgeber und Verleger in der rechten Spalte unter dem Eintrag des British Medical Journal zu finden.
Bei British Newsflash Magazine, welches in England geründet wurde, handelt es sich um ein britisches Medium, das seit mehr als 20 Jahren in englischer und in deutscher Sprache erscheint in England, Amerika, Deutschland und anderen Ländern.
Das Magazin und alle für das Magazin tätigen Journalisten und ich als Herausgeber arbeiten unter britischem und amerikanischen Hochheitsgebiet und Jurisdiktion. Dies ist auch völkerrechtlich beweisbar. Leeds und London sind englische Städte in Groß Britannien, die nicht der deutschen Jurisdiktion unterstehen.
Das ist sicherlich nicht alltäglich, doch auch nicht ungewöhnlich. Natürlich gerade als tunesisch-deutscher Bürger ist es mir ein wichtiges Anliegen, das Gast-Recht Deutschlands zu beachten. Zudem habe ich einen deutschen Reise-Pass und Personal-Ausweis.
Zudem bin ich seit vielen Jahren Mitglied nationaler und internationaler Journalisten- und Presse-Verbände.
3. Ich benenne hiermit ÖFFENTLICH, Ministerpräsident a. D. Dr. Bernhard Vogel, Ministerpräsident Günther Oettinger, Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Intendant a. D. Prof. Dr. Hubert Rohde, Saarländischer Rundfunk, die Schauspielerin Ulrike Folkerts, Ministerpräsident Kurt Beck, Axel Buchholz vom Saarländischen Rundfunk, Stefan Braun vom Saarländischen Rundfunk, den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Moderator Jörg Kachelmann und die ARD-Moderatorin Claudia Kleinert und den Anwalt des Opfers Silke Bischoff (Geiseldrama von Gladbeck – ich berichtete ausführlich, damals und hatte ein Telefon-Interview mit dem Anwalt des Opfers Silke Bischoff – ) als ÖFFENTLICHE Zeugen, die bestätigen können, dass ich nachweisbar und öffentlich als Journalist und Herausgeber internationaler Mediendienste seit mehr als 20 Jahren tätig bin.
Zudem behalte ich mir, vor der PRESSE, ÖFFENTLICHKEIT, POLIZEI und STAATSANWALTSCHAFT in England, Amerika und in Deutschland, jederzeit Listen mit den Namen von mehreren hundert Zeugen für diese gemachten Aussagen zu übergeben.
Zudem behalte ich mir hiermit ausdrücklich im Notfall vor, Beamte und Beamtinnen von Polizei und des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden sowie Mitarbeiter der amerikanischen Sicherheitsbehörden und des FBI Federal Bureau of Investigation als ZEUGEN für die von mir gemachten Angaben zu benennen.
Ich war auch als Journalist und Filmproduzent in New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika NACHWEISBAR tätig. Meine Arbeit wurde zum Teil durch amerikanische Sicherheitsbehörden unterstützt und beobachtet.
Durch die Bundesregierung wurde ich im Juni 2007 zum G8-Gipfel in Heiligendamm als Journalist akkreditiert. Ich führte mit internationalen Staatsgästen Fernseh-Interviews und machte Aufnahmen beim G8-Gipfel.
4. Habe ich keinen Betrug und Unterschlagung begangen. Dieser Vorwurf ist Rufmord, eine Verleumdung, zudem habe ich der Polizei und Staatsanwaltschaft öffentlich mein Einverständnis zur Konto-Überwachung und Überwachung erteilt.
Es ist öffentlich international bekannt, dass ich in der Folge von drei Unfällen behindert und hoch überschuldet bin und kein Vermögen habe.
5. Durch mich wurden weder Dokumente über mein Studium an der Evangelischen Fachschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein, noch das Staatsexamen als Gesundheits- und Krankenpfleger, noch weitere Dokumente der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz oder der Bundeswehr gefälscht !
6. Durch mich wurden keine FALSCHAUSSAGEN in Bezug auf die Angabe zur Wehrpflicht als wehrpflichtiger Soldat bei der Bundewehr-Luftwaffe gemacht. Es ist auch nicht RICHTIG, dass ich Dokumente der Bundeswehr gefälscht haben soll.
7. Nachweisbar öffentlich bin ich international auch als Moderator und Pressesprecher für verschiedene Projekte tätig. Darüber berichteten auch die in Ludwigshafen erscheinende Tageszeitung DIE RHEINPFALZ und der Mannheimer Morgen in Mannheim mehrfach.
8. Mir wird vorgeworfen, ich würde nur über mich schreiben. Das ist ÖFFENTLICH NACHWEISBAR falsch , Rufmord und eine Verleumdung! Bei http://www.myblog.de/info24news und mehr als 100 anderen Angeboten, weltweit im Internet sind mehr als 6.000 Artikel und Beiträge erschienen, die in Zusammenarbeit mit der US Regierung in Washington mit der britischen Regierung in London und der deutschen Bundesregierung in Berlin unter anderem entstanden sind und überwiegend zu staatlichen und internationalen Themen erschienen sind.
Bei http://www.youtube.com/andreasklamm sind mehrere Dutzend verschiedene Interview-Partner aus nahezu allen Lebensbereichen, rund 130 Fernseh- und Film-Produktione, zu sehen.
Für die Nachrichtenagentur ddp Deutscher Depeschen Dienst schrieb ich beispielsweise über Dr. Peter Struck, Bundesverteidigungsminister und zahlreiche weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Michael Heise kenne ich nur sehr flüchtig. Ich lernte ihn nur kurz in seinem Engagement im Zusammenhang des 20jährigen lernbehinderten André Kirsch kennen, der in Speyer am Rhein im April 2007 verhungerte.
Die Pressemeldungen vom Michael Heise haben den Absender “Per Aspera – internationaler Schreibdienst für die Menschenwürde”. Sobald Michael Heise aus der Untersuchungshaft entlassen wird, werde ich symbolisch um einen Mitglieds-Aufnahme-Antrag für Per Aspera bitten.
Michael Heise kann vielen Menschen für den modernen Menschenrechtsstaat Deutschland ein Vorbild sein. In diesem Land muss es wahrlich mehr Menschen geben, die für Menschenrechte und Menschenwürde in Deutschland, wie Michael Heise, engagiert sind.
Man kann diese ganze Last nicht nur auf den couragierten Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier aufladen.
Dass es sich bei Herrn Heise um einen “…Wirtschaftskriminellen…” handeln soll, halte ich für nicht realistisch. Dennoch könnte er sich bei Finanzgeschäfte natürlich auch verspekuliert haben. Dies ist mir heute nicht bekannt.
Ich muss nach wie vor von einer Unschulds-Vermutung ausgehen. Michael Heise hat in einem öffentlichen Brief um Veröffentlichungen gebeten.
Es ist das Mindeste was wir im modernen Menschenrechtsstaat Deutschland tun können, die Bitte eines Menschenwürde-Aktivisten zu erfüllen, der aus welchen Gründen auch immer sich in Untersuchungshaft befindet.
Solche Veröffentlichungen müssen gerecht und soweit wie möglich objektiv stattfinden für Michael Heise und für die Justizbehörden gleichermassen. Sie alle können sicher sein, dass ich das intensive Gespräch mit den Justizbehörden suche. Welche Interview-Partner die Justizbehörden festlegen, steht in deren Entscheidung. Es gab bereits mehrere Gespräche.
Seit 1990 gelten besondere völkerrechtliche Bestimmungen nach entscheidenden Handlungen des US-Außenministers James Baker in Paris. Er strich unter anderem den Artikel 23 des Grundgesetzes.
Zudem BESTEHE ich auf die Wahrung der Menschenrechte eben auch in Deutschland, das so viele Menschen von ganzem Herzen lieben.
Solange meine Schuld in Bezug auf die Betrugs- Unterschlagungs- Falschaussagen- und Urkunden-Fälschung von staatlichen Dokumenten und die schweren Vorwürfe gegenüber Dirk Grund und mir NICHT in einem öffentlichen Gerichtsverfahren ÖFFENTLICH festgestellt sind, müssen auch der Online-Redakteur Dirk Grund und auch ich als chronisch kranker, behinderter und mit schwerbehindeten gleichgestellter Journalist , Mensch und Herausgeber als UNSCHULDIG gelten.
Natürlich ist mir bekannt, dass es bei der Bundeswehr keine behinderte Soldaten gibt. Weshalb man mir jetzt auch hier falsche Angaben vorwerfen will, kann ich nicht nachvollziehen. Ich war früher auch Soldat bei der Bundeswehr-Luftwaffe und wenn es sein muss, werden wir diese und weitere FRAGEN nunmehr notfalls auch vor internationalen Gerichten klären.
Vor zwei Wochen wurde dem US Department for Justice in Washington, D.C, dem russischen Präsidenten Vladimir Putin und dem englischen Premierminister Gordon Brown mitgeteilt, dass ich nach Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Staatsbürgerschaft “deutsch” in eine andere Staatsbürgerschaft wechseln möchte. Entsprechende Anträge wurden in der Schriftform gestellt und veröffentlicht.
Was gegenüber Dirk Grund und meiner Person zum Vorwurf gemacht wird, kann ich nur als Rufmord und Verleumdung empfinden.
Offenbar hat Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier leider in seinen Befürchtungen die Wahrheit sehr gut geschildert, wenn er beschreibt: “In einem lebendigen und relevanten Menschenrechtsrat darf die Stimme derer nicht fehlen, die sich für die Menschenrechte einsetzen und oft für die Opfer von Menschenrechts-Verletzungen sprechen. Ohne die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, SEIEN ES INDIVIDUEN ebenso wie Nichtregierungsorganisationen, die sich häufig unter großen Risiken für die tatsächliche Gewährung der Menschenrechte einsetzen, ist ein effektiver Menschenrechtsschutz nicht möglich.”
“Artikel 11
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, ALS UNSCHULDIG ZU GELTEN, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.”
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
3mnewswire.org
Weitere Informationen:
http://www.britishnewsflash.de/t246f36-Betreiben-der-Online-Redakteur-Dirk-Grund-und-der-Journalist-Andreas-Klamm-eine-Propaganda-Maschine-fuer-die-Menschenrechte.html

Vierte Petition für Michael Heise erschienen

Vierte Petition für Michael Heise erschienen
Karlsruhe. 8. November 2007. (and). Nachdem bereits in den vergangenen Tagen mehrere Petitionen, eine an den Deutschen Bundestag, eine zweite an das Europaparlament, eine dritte Petition an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Deutschland von verschiedenen Autoren geschrieben wurden, ist heute, vor kurzem, eine vierte Petition in englischer und deutscher Sprache für den Menschenwürde-Aktivisten, Michael Heise, in englischer und deutscher Sprache erschienen.

Die Petition wurde an den EU Kommissar für Menschenrechte, Thomas Hammarberg, in Strasbourg geschrieben und kann bei http://www.PetitionOnline.com/mh811EU/petition.html gelesen und mitgezeichnet werden.
Der Menschenwürde-Aktivist und Autor befindet sich seit dem 14. September 2007 bislang aus nicht näher bekannten Gründen in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe. Aus Anlass des tragischen Hungertodes des 20jährigen, lernbehinderten André K. appellierte Michael Heise bei einer Demonstration in Speyer am Rhein öffentlich an Politiker und die Menschen in Deutschland, geeignete “Hilfs-Massnahmen gegen die schwerste Armut von Menschen und die sich ausbreitetende soziale Kälte in Deutschland zu ermöglichen.”
3mnewswire.org

Menschenwürdeaktivist Michael Heise seit 7 Wochen in Untersuchungshaft

Menschenwürdeaktivist Michael Heise seit 7 Wochen in Untersuchungshaft
von Andreas Klamm
Karlrsuhe. 8. November 2007. – RICHTIGSTELLUNG – Der Menschenrechtsaktivist Michael Heise aus Speyer am Rhein ist nicht seit 14. Oktober 2007 in Untersuchungshaft, sondern bereits seit nunmehr schon rund sieben Wochen, seit dem 14. September 2007 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe. Der Datumsfehler in unseren bisherigen Berichten über den Zeitpunkt der Verhaftung des Menschenwürde-Aktivisten ist entstanden durch einen Übernahmefehler beim Online-Magazin ” http://www.alg2-hartz4.de “, das bekannt durch seine sozial- und Gesellschafts-kritischen Themenberichte wurde. Das Magazin erfreut sich einer zunehmenden wachsenden Leserschaft auch in Regierungskreisen bei Landesregierungen und der Bundesregierung in Berlin (siehe dazu http://www.uberwach.de ) .
Bislang nicht offiziell bestätigten Informationen zufolge, gegenüber der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org wurde zwischenzeitlich aus immer noch nicht bekannten Gründen, Anklage gegen den Menschenrechtsaktivisten Michael Heise erhoben. Diese Informationen wurden heute früh in einem Telefon-Gespräch mit einem Mitarbeiter der Justizbehörden in Karlsruhe bekannt. In einem öffentlichen Brief schrieb Michael Heise selbst über “Finanzgeschäfte, Investitionen, die jedoch bis in das Jahr 2010 laufen…” und einer Verhaftung zum Zeitpunkt eines geplanten Treffens mit einem möglichen potentiellen Geschäfts-Partner am 14. September 2007.
Michael Heise, konnte noch vor wenigen Wochen durch seinen couragierten und engagierten Einsatz im Zusammenhang mit dem Hungertod des lernbehinderten 20jährigen André Kirsch in Speyer am Rhein, einer jungen Schülerin und einer möglicherweise stattgefundenen Entführung eines Baby´s im Einzugsbereich seines Wohnortes, wie der Menschenrechts-Aktivist in einer Pressemitteilung berichtet, “…durch Behörden…”, die Öffentlichkeit für seine seit rund 40 Jahren bekannte Arbeit als Menschenwürde-Aktivist in Freiheit doch auch als Insasse von vielen Justizvollzugsanstalten in Deutschland sensibilisieren.
Wie kaum ein anderer Menschenwürde-Aktivist in Deutschland, berichtet Michael Heise über schwerste Miss-Stände immer gewaltfrei und konnte durch seinen engagierten Einsatz sogar Reformen im deutschen Strafvollzug erreichen.
Durch seinen vorbildlichen Einsatz für die Menschenwürde ist es dem 66jährigen, kranken Michael Heise gelungen, den tragischen Hungertod in die öffentliche Diskussion und in allen namhaften Medien Deutschlands, so beispielsweise auch in der Süddeutschen Zeitung zu reflektieren.
Der Menschenwürde-Aktivist konnte zudem erreichen, dass sich der Deutsche Bundestag in Berlin mit dem Hungertod des 20jährigen Lernbehinderten beschäftigte. Heise will offenbar die Menschen in Deutschland bewegen, Hilfe zu leisten, statt gleichgültig Menschen in schwerster Not ihrem Schicksal zu überlassen.
Er setzt sich seit 1968 vorbildlich mit dem vom ihm gegründeten internationalen Schreibdienst PER ASPERA in Nordamerika, Asien und in Deutschland für die Menschenwürde ein. In dem Brief aus der JVA Karlruhe ermahnte Heise deutlichst: “Ihr kennt ja meine Devise: Wer wegschaut, ist immer mitschuldig.”
Eine aufmerksame Leserin von British Newsflash Magazine est. 1986 (Leeds, West Yorkshire, England) machte auf den richtigen Zeitpunkt des Verhaftungstermines, dem 14. September 2007 aufmerksam. An dieser Stelle: Herzlichen Dank !
Die Festnahme des Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise aus Speyer am Rhein löste in Deutschland und international tiefe Betroffenheit aus. Eine von Autoren und Journalisten formulierte öffentliche Petition wurde auch von Menschen aus Neuseeland unterstützt. Die Petition für Haftverschonung für Michael Heise kann im Internet bei http://www.petitiononline.com/mh311/petition.html nicht nur eingesehen, sondern auch mitgezeichnet werden.
Punkt 2 der Petition konnte erfreulicherweise bereits erfüllt werden. Dort bitten die Zeichner der Petition, Michael Heise einen guten und engagierten Anwalt zur Seite zu stellen. Das ist bereits geschehen. Rechtsanwalt Uwe Kirsch des angesehenen Anwaltsbüros Ferner & Kollegen aus Karlsruhe hat die Verteidigung des Menschenwürde-Aktivisten übernommen.
Seine international geschätzte Arbeit stellt der Autor im Internet selbst vor bei http://www.peraspera-international.de/index2.html.
Eine Dokumentation über Leben, Wirken und Arbeit des Autors und Menschenwürde-Aktivisten ist bei http://www.regionalhilfe.de/freemichaelheise erschienen.
Die Gemeinschaft für Aufklärung (GfA) in Ludwigshafen am Rhein, welche von der Sozialaktivistin Petra Karl und dem Online-Redakteur Dirk Grund betrieben wird, infomiert über die Geschehen um den Menschenwürde-Aktivisten ständig aktuell bei
http://118242.homepagemodules.de/t929f72…-in-U-Haft.html im Internet.
Die Sorge um Michael Heise ist deshalb so groß, weil dieser bereits einen Hungerstreik angekündigte, bei dem der kranke Mann selbst in die Gefahr eines Hungertodes geraten könnte: “Anstatt mich von der Justiz langsam hinrichten zu lassen, in irgendwelchen Drecklöchern zu vegetieren, werde ich – auch insofern schließt sich der Kreis – unmittelbar nach Beendigung des Rechtsweges zur Haftfrage in Hungerstreik treten und bin dann nach spätestens drei Wochen erfahrungsgemäß nicht mehr ansprechbar.
Dass ich mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht habe, wisst Ihr. Aber wenn Ihr die Argumentation nicht als Freunde mit Emotionen, sondern als kritische Menschen mit Sorge um diese Gesellschaft seht, müsst Ihr meine Entscheidung nachvollziehen können.
Ich hoffe das jedenfalls sehr. Da es eine Zwangsernährung zum Glück nicht mehr gibt, werde ich danach in Ruhe sterben. Dieses Sterben bekommt nur dann noch einen positiven Sinn für die Menschenrechte, wenn Ihr alle dafür sorgt, dass die von mir hier dargestellten Zusammenhänge sichtbar werden.
Meine Liebe gehört meiner Frau, meinen Kindern und Euch allen, die ihr mir nah ward und soviel geteilt habt.” schrieb Michael Heise in einem bewegenden, öffentlichen Brief an die Bürger und Bürgerinnen Deutschlands.
3mnewswire.org
Weitere Infos: www.regionalhilfe.de/freemichaelheise
FREE MICHAEL HEISE

Sonder-Publikation: Michael Heise – Arbeit, Leben, Wirken

Im Dauer-Einsatz für die Menschenwürde
Sonder-Publikation: Michael Heise – Arbeit, Leben, Wirken
Berlin/Karlsruhe. (and). 7. November 2007.- Im Rahmen des Medienprojektes “Die Menschenrechts-Reporter” ist eine 14seitige Sonder-Publikation als PDF-Ausgabe erschienen, die der Arbeit, Leben und dem Wirken des Menschenrechts-Aktivisten, Autor, Herausgeber und Gründer von PER ASPERA, Michael Heise, gewidmet ist.

Michael Heise wurde am 14. Oktober 2007 aus bislang nicht näher geklärten Gründen verhaftet und befindet sich in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Karlsruhe. Zudem ist auch eine Präsentation im Internet als Webseite erschienen mit dem Titel “Die Menschenrechts-Reporter – Freiheit für Michael Heise”. Im Rahmen des Projektes werden besonders verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vorgestellt, Menschenrechts-Verletztungen, und Initiativen zum Schutz und Wahrung der Menschenwürde und Menschenrechte fortlaufend und ergänzend dokumentiert mit dem Ziel Deutschland zu helfen, eine bedeutende Rolle als moderner Menschenrechtsstaat zu erlangen.
Der Gründer von PER ASPERA, Michael Heise gründete im Jahr 1968 den internationalen, sozialen Schreibdienst für die Menschenwürde, der weltweit in Deutschland, Nordamerika und Asien tätig ist. Er hat sich besonders engagiert und couragiert für arme, kranke, schwache und gefangene Menschen eingesetzt. Im Jahr 2008 wird der Dienst PER ASPERA sein 40jähriges Bestehen feiern können.
Obgleich Michael Heise, Herz-krank ist, setzt er seine im Jahr 1968 begonnene Arbeit weiterhin fort. Er lebt in der vorderpfälzischen Stadt Speyer am Rhein, ist verheiratet und mehrfacher Familienvater.
Die Internet-Seite ist bei http://www.regionalhilfe.de/freemichaelheise erreichbar.
FREE MICHAEL HEISE